Ausbildungsinstitute

UNSERE AUSBILDUNGSINSTITUTE

Aus- und Weiterbildung in den analytisch begründeten Verfahren - für Ärztinnen und Ärzte sowie für Psychologen/Pädagogen

 

Die Mitglieder der psychodynamischen Listen PP und KJP sowie die psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzte haben ihre Ausbildung in analytischer und/oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie an den Ausbildungsinstituten der DGPT oder VAKJP absolviert. Diese Ausbildungen in den Instituten und den ihnen angeschlossenen Ambulanzen nach den gegenwärtigen Bedingungen des Psychotherapeutengesetzes werden noch für weitere 9 – 12 Jahre in der bisherigen Form möglich bleiben.

Dies bedeutet, dass nach einem Studium der Psychologie oder der Pädagogik/Sozialpädagogik eine zur Approbation und Fachkunde führende Ausbildung absolviert wird. In den Instituten gibt es klare, curriculare Ausbildungswege für PP und KJP, in denen unter fachkundiger und praxiserfahrener Leitung die Selbsterfahrung, die theoretischen Inhalte sowie die Behandlungsführung unter Supervision vermittelt werden.

Für die Ärztinnen und Ärzte, die eine Facharztweiterbildung im Fach Psychosomatik und Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie absolvieren oder absolviert haben, besteht an allen Instituten die Möglichkeit, eine analytische Zusatzweiterbildung zu absolvieren. Dazu können sie ihre ambulanten Behandlungsfälle in den Institutsambulanzen abrechnen. Gleiches gilt für Ärztinnen und Ärzte anderer Gebietsbezeichnung, die eine Zusatzweiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Erwachsene oder Kinder mit entsprechender Fachkunde erwerben möchten.

Eine Liste aller hessischen Aus- und Weiterbildungsinstitute der DGPT/VAKJP finden Sie hier:

• Alexander-Mitscherlich-Institut, Kassel
http://www.ami-ks.dpv-psa.de/

• Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Kassel e.V.
https://www.institut-psychoanalyse.de/

• Horst-Eberhard-Richter-Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Gießen e.V. https://www.gpi.dpv-psa.de/

• Institut für Psychoanalyse Frankfurt e.V. IPF – DPG
http://www.dpg-frankfurt.de/institut.html

• Anna Freud-Institut Frankfurt e.V.
https://www.anna-freud-institut.de/

• Frankfurter Psychoanalytisches Institut e.V.
https://fpi.de/

 

Ausbildungsreform – zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes ( PsychThAusbRefG)

 

Trotz großen Widerstands unserer Verbände haben Bundestag und Bundesrat inzwischen die Reform der Ausbildung in Form einer sog. Direktausbildung zum „Psychotherapeutin/en“ als neuer einheitlicher Beruf an den Universitäten beschlossen und am 22. November 2019 das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt.

Link zum Bundesgesetzblatt

 

Damit wird zum 01.09.2020 ein Ausbildungsmodell in Kraft treten, das parallel zur ärztlichen Ausbildung eine Approbation nach einem Psychotherapiestudium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule vorsieht. Für eine Übergangszeit von mindestens 12 Jahren bleiben allerdings die bisherigen Ausbildungswege in die PP- und KJP-Ausbildung in Kraft, sodass Studierende, die derzeit eine Approbation nach der alten Ordnung anstreben, ein entsprechendes Studium noch absolvieren können.

Im Unterschied zur Studienstruktur in anderen Heilberufen wird das zukünftige Studium kein Staatsexamensstudiengang werden, sondern der Bachelor-Master-Struktur der grundwissenschaftlichen Studiengänge folgen, ergänzt um spezifisch psychotherapeutische Ausbildungsinhalte. Aufgrund der starken Lobbyarbeit der Psychologie wird es anderen grundwissenschaftlichen Studiengängen (evtl. mit Ausnahme der Medizin) nur sehr schwer möglich sein, dieses Studium auch anzubieten, da es eine Hochschul- und Forschungsambulanz für Patienten erfordern wird, in der psychotherapeutische Behandlungen durchgeführt werden.

Zentrale Anliegen unserer Fraktion sind auf den Erhalt der Verfahrensbindung der Psychotherapie sowie auf den Erhalt des Wissenschaftlichen Beirats als gemeinsames Gremium mit den psychotherapeutisch tätigen Ärzten gerichtet gewesen – und es ist gelungen, beide zentralen Punkte im Gesetz zu erhalten. Im Sinne des Patientenschutzes ist besonders auf einen ausreichenden Praxisbezug und die Vermittlung aller wissenschaftlich anerkannten Verfahren im Studium zu achten. Die gegenwärtige Situation der verhaltenstherapeutischen Monopolbildung in der klinischen Psychologie (nur einer von 60 klinischen Lehrstühlen in Deutschland ist noch analytisch besetzt – Universität Kassel, Prof. Cord Benecke) lässt dennoch große Besorgnisse bezüglich einer künftigen Verfahrenspluralität an den Hochschulen entstehen. Wir fürchten um die gesicherte Vertretung der analytisch begründeten Verfahren in einem künftigen Psychotherapie-Studium, das nicht in der Psychologie aufgehen darf. Ein Psychotherapiestudium, das alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Methoden vermittelt, erfordert Professorinnen und Mitarbeiter mit entsprechend qualifizierter Fachkunde. Dies wurde auch in der inzwischen verabschiedeten Approbationsordnung nicht ausreichend sicher gestellt.   

Für die Lehre und praktische Ausbildung in den Hochschulambulanzen fordern wir eine strukturelle Einbindung von klinisch erfahrenen und qualifizierten Dozenten aller wissenschaftlich anerkannten Verfahren sowie die Einbeziehung der Institute zur Einrichtung der begleitenden Selbsterfahrung, die auch im Studium einen geschützten Raum benötigt. Allen Tendenzen, eine Einheitspsychotherapie zu befördern oder eine unproblematische Vereinbarkeit der Psychotherapie-Schulen zu postulieren, treten wir mit Überzeugung und Engagement entgegen. Ebenso werden wir uns auch in Zukunft entschieden für einen Erhalt des Zugangs aus verschiedenen Grundwissenschaften (Psychologie, pädagogische Wissenschaften, Medizin) in die Psychotherapieausbildung sowie die enge Kooperation mit den psychotherapeutisch tätigen Ärzten einsetzen. 

Im Falle einer Umsetzung des Gesetzes wird den Kammern eine enorme Bedeutung bei der Erarbeitung einer neuen Weiterbildungsordnung zukommen, deren Regelung in die Hoheit der Landeskammern fällt. Derzeit ist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit der Erarbeitung einer Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) befasst, die im Anschluss an die Approbation eine 5 jährige Vollzeitweiterbildung vorsieht, die alters- und verfahrensbezogen sowohl stationäre wie ambulante Weiterbildungsteile vorsieht. Wie bei der Weiterbildung der AssistenzärztInnen wird diese Weiterbildung dann in einem Beschäftigungsverhältnis unter Bezahlung stattfinden.

Die Psychodynamische Liste wird sich dafür einsetzen, die bewährten Bildungswege mit ihrer curricularen Vermittlung von Theorie, Selbsterfahrung und supervidierter Praxis auch für eine künftige Weiterbildung zu erhalten. Ebenso treten wir dafür ein, dass die zentrale Koordination der Weiterbildung in die Hand der bisherigen Ausbildungsstätten fallen muss, um einer Zersplitterung in einzelne Weiterbildungsbefugte entgegen zu wirken und um die Behandlungen auch in Zukunft über die Institutsambulanzen durchführen zu können.