Ausschuss für Beschwerde und Schlichtung

Ausschuss für Beschwerde und Schlichtung

 

Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen unterliegen als Angehörige eines freien Berufes einer eigenen Berufsordnung, in der die Regeln der Berufsausübung festgelegt sind. Für deren Einhaltung ist die jeweilige Landespsychotherapeutenkammer zuständig. Die Bearbeitung eingehender Beschwerden übernimmt der Ausschuss Beschwerde und Schlichtung, in dem sowohl VertreterInnen der unterschiedlichen Therapieverfahren als auch der PPs und der KJPs zusammen kommen und bei der Bearbeitung der Beschwerden immer wieder auch grundlegende ethische und berufsrechtliche Fragen vor dem Hintergrund der jeweiligen Verfahren diskutieren.

 

Die psychodynamischen Verfahren verstehen die therapeutische Beziehung als ein wechselseitiges Übertragungs- und Gegenübertragungsgeschehen, in dem sich aus der Dynamik des Unbewussten Regressionen entwickeln, die alle am analytischen Prozess Beteiligten erfassen. Aufgabe des/der PsychoanalytikerIn und des/der PsychotherapeutIn ist es, vor diesem Hintergrund die Grenzen des analytischen Raumes verlässlich und sicher herzustellen und zu bewahren. Der therapeutische Prozess wird durch Abstinenz gesichert. Das Abstinenzgebot muss auch über die Beendigung der analytischen oder psychotherapeutischen Arbeitsbeziehung hinaus gesichert werden. Die analytischen Verfahren vertreten aus diesen Gründen ein strengeres Abstinenzgebot als es in der Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Hessen gefordert wird. Die Besonderheiten der analytischen Arbeitsweise und der entsprechenden Bedingungen und Voraussetzungen gilt es in der Arbeit des Beschwerdeausschusses immer wieder zu vertreten.

Die Fraktionsgemeinschaft der Psychodynamischen Listen ist im Ausschuss durch Karin Tilli vertreten, PDL-PP.