Gemeinsamer Beirat LPPKJP und LÄK

Gemeinsamer Beirat LPPKJP und LÄK nach § 2(4) des Hessischen Heilberufsgesetzes

Der Gemeinsame Beirat bildet ein gemeinsames Gremium aus Mitgliedern der Landesärztekammer und der Landes-Psychotherapeutenkammer „zur gemeinsamen Erörterung von die Ausübung der Psychotherapie betreffenden Fragen, insbesondere zur Weiterbildung und Berufsordnung“.

Der Beirat bestimmt ein vorsitzendes Mitglied aus den ernannten Mitgliedern der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeuten und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ein vorsitzendes Mitglied aus den ernannten Mitgliedern der Landesärztekammer; die beiden vorsitzenden Mitglieder wechseln jährlich im Vorsitz ab und vertreten sich gegenseitig.

Ziel der Arbeit des Beirats ist insbesondere die Verabschiedung von Empfehlungen zur Qualitätssicherung und zur Koordination der Weiterbildungsgänge beider Berufsgruppen. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Mitglieder sind paritätisch aus beiden Kammern besetzt, derzeit sind es jeweils 5 Mitglieder aus jeder Kammer.

Der Gemeinsame Beirat veranstaltet in zweijährigem Turnus gemeinsame Fachtagungen zu gemeinsamen psychotherapeutischen Themen, zum Beispiel zu Fragen der Versorgung, dem Verhältnis von Psychotherapie und Pharmakotherapie, zur Digitalisierung:

  • Bericht Gemeinsamer Beirat: “Stiefkinder der psychotherapeutischen Versorgung” – Verlinktes PDF
  • Bericht Gemeinsamer Beirat zur Fachtagung 2018: “Digitalisierte Welten und ihre Folgen für Psychotherapie und Psychosomatik” – Verlinktes PDF

Für die Psychodynamische Liste PP/KJP ist Vertreterin:

  • Susanne Walz-Pawlita, PP, Gießen vom Hessischen Sozialministerium benannt.
  • Stellvertreter: Sven Baumbach, KJP, Kassel.