Ausschuss Psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Ausschuss Psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

 

„Der Ausschuss hat zum Ziel, die Qualität der Versorgung von psychisch belasteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Hessen zu verbessern. Aufgrund der dargelegten Ausgangslage sollen folgende Themen in den fachlichen Diskurs des Ausschusses eingehen:

  • Information und Austausch über bestehende Angebote und Entwicklungen in der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Verbesserung der Versorgungsstrukturen für psychisch kranke Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bereichen Transitionspsychotherapie, chronische Erkrankungen und Traumatisierung durch Flucht unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungstandes
  • Etablierung von Hilfestellungen für Kinder psychisch kranker Eltern
  • Vernetzung von sektorenübergreifenden Behandlungsangeboten und Kooperation an den Schnittstellen zu anderen Disziplinen (methoden- und fachübergreifende Vernetzung)
  • Erarbeitung von effektiveren Kooperationsformen mit der Jugendhilfe, und hier besonders im Bereich der „Frühen Hilfen“ und in Fällen von Missbrauch und Misshandlung
  • Durchführung von themenspezifischen und berufsrechtlichen Fortbildungen
  • Effektiver Transfer zu den in diesem Versorgungsbereich tätigen Mitglieder
  • Übergreifende Zusammenarbeit bei Arbeitsthemen, die eine Schnittstelle zu anderen Ausschüssen der hessischen Psychotherapeutenkammer bilden (z. B. berufsrechtliche relevante Fragestellungen, Ausbildungsreform)“

Quelle: Homepage der LPPKJP, Ausschuss Psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – Stand Februar 2020

 

Der „Versorgungsausschuss KJP“ in der hessischen Landespsychotherapeuten-kammer ist der jüngste Ausschuss und besteht seit 2016. Ungefähr die Hälfte aller niedergelassenen KJP Kolleginnen und Kollegen in Hessen haben für ihre Ausbildung einen psychodynamischen Verfahrenshintergrund gewählt. Damit leisten wir in der Psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen einen großen Beitrag. Daher ist es unserer „Psychodynamischen Liste KJP“ ein großes Anliegen, diese Kompetenz und Haltung in die berufspolitischen Arbeit mit einzubringen. Es hat sich als notwendig und fruchtbar erwiesen, dass im kollegialen, persönlichen Austausch (dieser Ausschuss bietet ein gutes Forum dafür) die Wahrnehmung der psychoanalytisch begründeten Verfahren gestärkt wird. Ein gemeinsamer „respektvoller Blick“ auf die verschiedenen psychotherapeutischen Herangehensweisen ermöglicht ein differenziertes Verständnis, in dem dann auch die Gemeinsamkeiten gewürdigt werden können.

Es besteht aus psychodynamischer Sicht die Sorge, dass nach der Einführung des Direktstudiums „ Psychotherapie“ 1.9.2020 es mit der Zeit zu einer Versorgungslücke im KJP Bereich kommen könnte. Die Herausforderungen des neuen Studiums sind vielfältig und es zeichnet sich ab, dass KJP spezifische Anliegen ins Hintertreffen geraten.

Sehr verwirrend und ärgerlich ist das aus dem Nichts eingebrachte Omnibusverfahren, dass eine Honoraraufschlag von 15 Prozent für Kurzzeittherapien vorsieht. Aus Psychodynamischer Sicht ein schwerer Fehlanreiz, der jeder Sorgfaltspflicht und Nachhaltigkeit entgegenspricht. Auch die geplante Abschaffung der Gutachterverfahren hin zu einer nicht näher definierten Qualitätssicherung im Therapieverlauf, lässt nichts Gutes ahnen. Es scheint so, dass notwendige Langzeittherapien es zukünftig schwer haben könnten. Aus Psychodynamischer Sicht dient dies der Ökonomisierung im Gesundheitswesen und nicht der Behandlung von schwer erkrankten Kinder und Jugendlichen und deren Bezugspersonen.

Vertreter der Psychodynamischen Liste KJP im Ausschuss ist Matthias Heitmann.

 

 

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