Aktivitäten Ausschüsse KV Hessen

Die Arbeit in den Ausschüssen der KV Hessen

Psychodynamik Hessen in der Kassenärztlichen Vereinigung

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt, unter Aufsicht des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI). Sie stellt in Hessen sicher, dass gesetzlich Versicherte durch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten medizinisch und therapeutisch versorgt werden. Zum Sicherstellungsauftrag der KV Hessen gehört die Sorge für die Umsetzung der im Sozialgesetzbuch und weiteren Gesetzen verankerten Vorgaben in der kollektivvertraglich ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Die Mitglieder der KV Hessen sind alle niedergelassenen, ermächtigten und angestellten ÄrztInnen, Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in Hessen, die KassenpatientInnen behandeln. Die KV Hessen vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen, der Politik und der Öffentlichkeit.
In das aus 50 Ärzten/PP/KJP bestehende Gremium der Vertreterversammlung der KV Hessen, das „hessische Ärzteparlament“, werden alle 6 Jahre 5 Vertreter der Psychologischen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PP, KJP) gewählt. Die Ärzte, die sich der Sprechenden Medizin verbunden fühlen, können seit mehreren Legislaturperioden die „Liste Sprechende Medizin“ wählen, auf der seit jeher auch die DGPT vertreten ist, wie auch u.a. die anderen Psychoverbände BVVP und DGPM. Die Grundlage für die Arbeit der Vertreterversammlung ist die Geschäftsordnung. Zu den vielfältigen Aufgaben der Vertreterversammlung zählt, dass sie den hauptamtlichen Vorstand der KV Hessen wählt und überwacht, sowie Beschlüsse zu Satzung, Haushalt und Honorarverteilung und weiteren wichtigen Themen fällt. Dabei wird die Vertreterversammlung vom Hauptausschuss und den Beratenden Fachausschüssen unterstützt. Die Vertreterversammlung wählt weiter die Vorsitzenden der Vertreterversammlung, den Hauptausschuss, der als Kontrollorgan gegenüber dem Vorstand fungiert, und die Mitglieder der unterschiedlichen Beratenden Fachausschüsse wie z. B. die Mitglieder des Beratenden Fachausschusses Psychotherapie.

Das seit Jahren bestehende Bündnis zwischen DGPT und VaKJP wurde bei der letzten Wahl 2016 um den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapieverband bkj erweitert –„Psychodynamische Liste – Bündnis KJP“. Alle drei Verbände treten in ihrer Haltung und ihrem Verständnis von psychodynamischer Psychotherapie, sowohl für den Erhalt der Richtlinienpsychotherapie als auch für den Erhalt beider Berufe, dem des Psychologischen Psychotherapeuten und dem des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, ein.

Im Gremium des Beratenden Fachausschusses Psychotherapie (BFA) werden alle Belange der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung erörtert. Die Aufgaben des BFA Psychotherapie bestehen darin, die gesetzgeberischen Vorgaben und deren Umsetzung einer detaillierten Betrachtung zu unterziehen, um Tragweite und Konsequenzen für die klinische Arbeit, sowohl hinsichtlich ihrer Struktur als auch der Inhalte, ein- und abzuschätzen. Bei der Psychotherapie-Richtlinienreform hat sich deutlich gezeigt wie sich unsere Arbeit, u. a. durch die verpflichtende Meldung von Terminen an die Terminservicestelle (TSS) der KV Hessen, verändert hat. Die Corona-Pandemie mit ihrer realen Infektionsgefahr stellt uns PsychotherapeutInnen vor bisher noch nie dagewesene Herausforderungen und Aufgaben. Unter Beachtung der Maßgabe das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, stehen wir unseren PatientInnen, auch im vis-a-vis-Kontakt, zur Verfügung. Gerade in Krisenzeiten ist die therapeutische Beziehung unverzichtbar und in der häufig diskutierten Video- oder Telefonbehandlung, der Gesetzgeber hat dafür vorübergehend EBM-Ziffern geschaffen, geht Atmosphärisches unwiderruflich verloren. Der Beratende Fachausschuss muss bei allen Entscheidungen, die die ambulante psychotherapeutische Versorgung betreffen, gehört werden, nimmt dazu Stellung und berät den Vorstand der KV Hessen.

In beiden Gremien, der Vertreterversammlung (VV) wie im Beratenden Fachausschuss Psychotherapie, vertritt unser Mitglied Frau Dipl. Psych. Gabriele Peter die Interessen der psychodynamischen Psychotherapie. Sie ist seit 20 Jahren in eigener Praxis in Gießen als Psychoanalytikerin niedergelassen. Zusätzlich wird die KJP im BFA vertreten durch Tanja Maria Müller, sie ist Mitglied der VAKJP und seit 5 Jahren niedergelassen in eigener Praxis. Ingrid Moeslein-Teising, langjähriges ehemaliges Vorstandsmitglied der DGPT Hessen und aktuell Stellvertretende Vorsitzende (outgoing) der DGPT Bund, ist über die Liste Sprechende Medizin ebenfalls Mitglied der VV sowie amtierende Ärztliche Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses Psychotherapie.

 

Gerade in Zeiten der zunehmenden Ökonomisierung und Digitalisierung im Gesundheitswesen, von der die Psychotherapie nicht ausgenommen ist, ist es oberstes Ziel, den PatientInnen eine qualifizierte und fachgerechte Behandlung in einem sicheren und geschützten Rahmen anzubieten, in dem sich PatientInnen mit ihren Beschwerden und Konflikten anvertrauen und auf einen emotionalen Prozess mit einer korrigierenden Beziehungserfahrung einlassen können.

 

Wahlprogramm der Liste Sprechende Medizin 2016 (PDF)

Wahlprogramm der Psychodynamischen Liste – Bündnis KJP 2016 (PDF)