Arbeitsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Arbeitsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen (KJP-AG) der LPPKJP

In der Satzung der hessischen Psychotherapeutenkammer steht, dass in jedem Ausschuss der Kammer mindestens ein Vertreter der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vertreten sein muss. In einer Delegiertenversammlung (§ 16 der Satzung der Kammer) wurde beschlossen, eine ständige Arbeitsgruppe (KJP-AG) der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –therapeuten einzurichten, um deren besonderen Interessen und Herangehensweisen ein angemessenes Austauschgremium mit Querschnittfunktion einzurichten. Ihr gehören diejenigen Mitglieder an, die in Funktionen als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und –therapeut  oder als KJP in Ausbildung in Organen, Ausschüssen und weiteren Einrichtungen der Kammer tätig sind und über eine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und – therapeut verfügen, sowie ihre Berufstätigkeit mit deutlichem Schwerpunkt als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und –therapeut (Selbstauskunft) ausüben bzw. sich in der Ausbildung zum KJP befinden und Mitglied der Kammer sind (2. Ausbildungsabschnitt).

Folgende beispielhafte Aufgabenfelder wurden von den Mitgliedern der KJP-AG in den letzten Jahren mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht:

  • Bei der Erarbeitung der Berufsordnung wurden spezielle Formulierungen für die psychotherapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in die Berufsordnung aufgenommen.
  • Aufgrund der Veränderungen der Studiengänge und –abschlüsse, bedingt durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Bologna-Reform), hat sich die KJP-AG vehement für den Masterabschluss als Zugang zur KJP-Ausbildung ausgesprochen und damit für ein gleich hohes akademisches Zugangsniveau für beide psychotherapeutischen Heilberufe (PP und KJP).
  • Die KJP-AG erarbeitete eine Stellungnahme der Kammer zur Einführung von G 8 an den Gymnasien und wies auf mögliche Folgen der drastischen Verkürzung von Schulzeit hin.
  • Mitarbeit an der Stellungnahme des Vorstandes zum Kinderschutzgesetz der Bundesregierung.
  • Die KJP- AG nahm aktiv Einfluss auf Stellungnahmen der Kammer hinsichtlich der geplanten Reform der Psychotherapieausbildung und des Bestandes des eigenständigen Heilberufes der KJP, sowie auf die Absicherung der pädagogischen Zugänge zur Psychotherapieausbildung.

Themen wie: Das neue „Patientenrechtegesetz“, Zustimmungspflicht aller Sorgeberechtigten für eine Kinderpsychotherapie, Auseinandersetzung mit geforderten Weiterbildungsordnungen für spezielle Psychotherapie bei „Schmerz“ u. „Diabetes“ wurden und werden hinsichtlich des Gebiets  der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie intensiv diskutiert.

Dabei ist es unserer Psychodynamischer Liste eine getragenes Anliegen, insbesondere bei  Muster-Weiterbildungsordnungen (z.B. Schmerz) und deren Umsetzung auf Landesebene die psychodynamische Sichtweise und Interventionsmöglichkeiten mit aufzunehmen, um der Erlebnisschicht hinter dem Symptom einen angemessenen Bearbeitungsraum zu Verfügung zu stellen.

Aktive Mitglieder der Psychodynamischen Liste KJP in der KJP AG sind:  Sven Baumbach, Matthias Heitmann, Barbara Heipt-Schädel, Prof. Dr. Ulrich Müller