Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Überblick

Zu den Aufgaben der Landespsychotherapeutenkammer Hessen – als Organ der Selbstverwaltung – gehören u.a. folgende in der Satzung benannte Bereiche:

  • die „Förderung, Gestaltung und Regelung der beruflichen Fort- und Weiterbildung nach Maßgabe des Hessischen Heilberufsgesetzes“ (§ 2.2)
  • „Stellungnahmen zu gesundheitlichen Fragen, Gesetzes- und Versorgungsentwürfen, Gesetzen und Verordnungen abzugeben“ (§2.6)
  • „auf Fragen der Ausbildung von PPs und KJPs Einfluss zu nehmen“ (§ 2.8)

In diesem Sinne wurde der Ausschuss für Aus- Fort- und Weiterbildung als ständiger Ausschuss in der Satzung der Kammer verankert (§12.5.3). In der vierten Wahlperiode wurden von der Delegiertenversammlung (DV) der Kammer 11 Ausschussmitglieder gewählt, die in der Zusammensetzung sowohl beide Berufsgruppen – Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen – als auch die Bandbreite anerkannter psychotherapeutischer Verfahren repräsentieren. So können in der Diskussion unterschiedliche psychotherapeutische Traditionen und Perspektiven zu Wort kommen mit dem Ziel, sich gemeinsam berufspolitisch zu positionieren. Dies erscheint uns gerade angesichts aktuell einschneidender gesetzlicher Veränderungsvorhaben wesentlich einerseits. Andererseits zeigen sich hier auch grundsätzliche Differenzen. Der Ausschuss tagt ca. 6x/Jahr und erstattet der Delegiertenversammlung regelmäßig Bericht über seine Tätigkeit. Grundsätzlich beschäftigt er sich mit der Reflexion und inhaltlichen Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnungen, bzw. diesbezüglicher Gesetze. Im Einzelnen:

Ausbildung

Die Regelung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist bisher über Vorgaben des Bundesgesetzgebers im PsychThG erfolgt. Dies gilt auch für die aktuelle Reform, die Einführung eines Psychotherapiestudiums. Von Seiten des Gesetzgebers wurde eine grundsätzliche Neuregelung favorisiert, die Diskussion innerhalb der Profession mündete auf dem 25. DPT in einem Votum für ein Hochschulstudium der Psychotherapie mit abschließender Approbation und anschließender Weiterbildung in einem Verfahrens- und Altersschwerpunkt. Das sogenannte „Transitions-Projekt“ zur Neuordnung der Aus- und Weiterbildung auf Bundesebene wurde auch in der hessischen Kammer durch entsprechende Arbeitsgruppen begleitet, die sich mit dem Berufsbild des Psychotherapeuten, notwendig zu erlernenden Kompetenzen, Eckpunkten zur Novellierung der PsychThG, einer Approbationsordnung und der Struktur einer zukünftigen Weiterbildung beschäftigt haben. Aufgabe des Ausschusses ist es, diese Prozesse aktiv zu begleiten und Empfehlungen/Stellungnahmen für die Kammer zu erarbeiten. Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung liegt inzwischen vor, die Approbationsordnung ist verabschiedet.

Die Psychodynamischen Listen haben sich in diesem Prozess kontinuierlich auf unterschiedlichen Ebenen für den Erhalt der wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren eingesetzt: z.B. deren Aufnahme in die sogenannte „Legaldefinition“, d.h. worauf gründet psychotherapeutische Heilkunde? Ebenso für die theoretische und praktische Lehre aller wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren durch in diesen Verfahren qualifizierte Lehrende (Fachkunde oder Weiterbildung). Nur so sehen wir eine realistische Chance, dass diese Verfahren an die Hochschulen zurückkehren und adäquat vermittelt werden können. Die Lehrstühle für Klinische Psychologie/Psychotherapie sind z.Zt. fast ausschließlich durch Vertreter der Verhaltenstherapie besetzt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forderung nach ausreichender Praxiserfahrung im Studium, das immerhin mit einer Approbation abschließt, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung ermächtigt. Diese „Eckpfeiler“ einer Reform sehen wir z.Zt. nur unzureichend umgesetzt, mit dem Risiko einer Gefährdung der Verfahrensvielfalt in der Versorgung und der Patientensicherheit. Ein im europäischen Vergleich hochqualifiziertes Ausbildungssystem (siehe Forschungsgutachten 2009) wurde zu Gunsten einer noch sehr unsicheren Zukunft aufgegeben. Die Reform wird sich erst noch bewähren müssen.

  

Dokumente zum Thema – Links

 

 

 

 

   

  • Stellungnahmen der DGPT zum Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung:

STN DGPT zum Gesetzentwurf (PDF)

STN DGPT: Nachbesserung erforderlich (PDF)

STN DGPT zum Referentenentwurf Approbationsordnung (PDF)

                        

 Weiterbildung

Die Kammer hat in den vorausgegangenen Wahlperioden eine Weiterbildungsordnung (WBO) entworfen, verabschiedet und kontinuierlich erweitert. In dieser werden die Bedingungen zum Erwerb einer Zusatzbezeichnung in definierten psychotherapeutischen  Anwendungsfeldern geregelt für PP und KJP nach der Approbation (z.B. in nach Inkrafttreten des PsychThG wissenschaftlich anerkannten Verfahren oder in Anwendungsfeldern, in denen Behandlungsbedarf epidemiologisch nachgewiesen wurde mit ausreichender wissenschaftlicher und praktischer Fundierung). So wurden in den letzten Jahren die Klinische Neuropsychologie, Gesprächspsychotherapie und die Systemische Therapie in die hessische WBO aufgenommen, Übergangsregelungen definiert und entsprechende Prüfungsausschüsse konstituiert – dies unter Einbeziehung der jeweiligen Fachgesellschaften. Der Ausschuss befasst sich mit der kritischen Reflexion der Umsetzung der WBO, sowie mit der Diskussion und Erarbeitung der Einführung neuer Weiterbildungsbereiche gemeinsam mit dem Vorstand – und entwirft daraus Vorschläge zur Fortschreibung der WBO, die der DV vorgelegt werden. Aktuell wurden auf Bundesebene in der Musterweiterbildungsordnung der BPtK verschiedene spezielle störungsspezifische Weiterbildungen verabschiedet: zur Psychotherapie bei Diabetes, zu Psychotherapie bei Schmerz. Die psychodynamischen Listen sehen dies kritisch als weitere Tendenz zur Anwendung störungsspezifischen Interventionen jenseits aller Verfahren, Aushöhlung und Entwertung der Approbation. Wenn solche Weiterbildungen in manchen Bereichen sinnvoll erscheinen, wie z.B. bei Schmerz, müssen diese die Perspektiven unterschiedlicher Psychotherapieverfahren berücksichtigen. In Zukunft wird der Schwerpunkt im Ausschuss in der Erarbeitung von Gebiets-Weiterbildungen entsprechend der Gesetzesreform liegen – für die wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Altersschwerpunkte.  

 

Links:

 

 

Fortbildung

Die Mitglieder des Ausschusses sind nach Beschluss der DV automatisch Mitglieder der Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission. Unter Akkreditierung ist die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung für die Punktevergabe an die Teilnehmer zu verstehen, dies umfasst auch die Akkreditierung/Anerkennung von Supervisoren und Selbsterfahrungsleitern. Zertifizierung bedeutet die Anerkennung der von den Kammer-Mitgliedern eingereichten Fortbildungspunkte für die Erfüllung der berufs-, bzw. sozialrechtlichen Fortbildungsverpflichtung und die Erteilung des Fortbildungszertifikates. Die entsprechenden Anträge werden im Ausschuss geprüft, Richtlinie ist die Fortbildungsordnung der Kammer. Dabei werden die Ausführungsbestimmungen entlang der Fälle, daraus resultierender Fragen kontinuierlich präzisiert, sowie Vorschläge zur Aktualisierung der Fortbildungsordnung erörtert, diese ggfls. der DV vorgelegt. Einen breiten Raum in der Arbeit nimmt dabei die Akkreditierung neuer, innovativer Methoden ein. So wurden z.B. Qualitätskriterien für die Anerkennung von mediengestützten Fortbildungen (digital, online) entwickelt. Zur Beurteilung der jeweiligen wissenschaftlichen Begründetheit kann der Ausschuss vom Ausschuss für Wissenschaft und Forschung Stellungnahmen einholen.  

 

Links:

 

Die Psychodynamischen Listen sind im Ausschuss durch Sven Baumbach (PDL-KJP) und Birgit Pechmann (PDL-PP) vertreten.