Ausschuss Wissenschaft und Forschung

Ausschuss Wissenschaft und Forschung

Der Ausschuss Wissenschaft und Forschung wurde mit Gründung der Kammer 2003 als satzungsrelevantes Gremium eingerichtet. Zentrales Anliegen damals war, die Kluft zwischen therapeutischer Berufspraxis und universitärer Forschung dadurch zu schließen, dass ein Dialog zwischen den Berufsangehörigen der unterschiedlichen Arbeitsfelder initiiert und dass Forschungsprojekte angestoßen werden sollten, die in der evidenzbasierten klinischen Forschungswirklichkeit an den VT-dominierten Hochschulen keine Chance auf Finanzierung mehr haben, für die therapeutische Praxis aber von hoher Relevanz sind.

Wir zitieren aus dem Text der Homepage der LPPKJP, Stand 5/2020:
„Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung ist als ständiger Ausschuss in der Satzung der Kammer verankert (§ 12, Abs. 5 Ziff.5). Er ist bei der Diskussion und Festlegung der Satzung bewusst nicht als Gremium zur wissenschaftlichen Beratung der Kammer (d. h. als Beirat), sondern als Ausschuss definiert worden, der dazu beitragen soll die Interessen der Kammer im Hinblick auf Wissenschaft und Forschung zu artikulieren und in diesem Sinne den Vorstand zu unterstützen.

Dazu hat die Delegiertenversammlung am 8. 2. 2003 folgenden Beschluss gefasst, der auch Bestandteil der Geschäftsordnung des Ausschusses ist:

Die Kammer richtet einen Ausschuss für Wissenschaft und Forschung ein. Aufgabe dieses Ausschusses ist es,

  • im Sinne eines Wissenschaftsmanagements den wissenschaftlichen Diskurs zwischen Praktikern und Forschung und Wissenschaft zu initiieren, zu organisieren und zu fördern;
  • Verbindungen zwischen Praktikern, Ausbildungsinstitutionen, Forschern und der Kammer zu initiieren bzw. zu unterstützen
  • die fachliche Auseinandersetzung und Verständigung zwischen den psychotherapeutischen Strömungen und Schulen sowie innerhalb der gesamten Psychotherapeutenschaft zu fördern, die Bedeutung und Stellung der Psychotherapie in der Auseinandersetzung mit der Gesellschaft und ihren Institutionen zu vertreten und dazu gegebenenfalls wissenschaftlich fundierte Stellungnahmen einzuholen;
  • die Arbeit der Kammer durch kritische Sichtung der für die Psychotherapie relevanten Forschung zu unterstützen;
  • Fragen der psychotherapeutischen Versorgung, der psychotherapeutischen Praxis und der wissenschaftlichen Begründung von Psychotherapie, die aus der Berufsausübung entstehen und als relevant erachtet werden gegenüber Vertretern aus Wissenschaft und Forschung zu artikulieren und gemeinsame Bemühungen um Antworten und Lösungen zu initiieren und zu unterstützen.


Um dieser Aufgabenstellung nachkommen zu können, wurde der Ausschuss so besetzt, dass die wichtigsten Strömungen und Traditionen in der Psychotherapie vertreten sind. Nach den Bestimmungen der Kammersatzung müssen im Ausschuss darüber hinaus beide Berufsgruppen (PP und KJP) vertreten sein.

Das übergeordnete Grundthema des Ausschusses – das Verhältnis von Wissenschaft und Profession – konkretisiert sich aktuell u. a. an folgenden Themen:

  • Kenntnisnahme und Diskussion des vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie vorgelegten Methodenpapiers im Hinblick auf dessen Implikationen für den Berufsstand und das Verständnis von Psychotherapie. – Empfehlung zu einer Positionierung der hessischen Kammer dazu.

[Informations- und Diskussionspapier zum sog. „Methodenpapier“ des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie, Informations- und Diskussionspapier zur Frage von Nutzen und Problemen bezüglich Behandlungsleitlinien für Psychotherapie.]

  • Recherchen bez. der Zusammensetzung, Zielsetzung und Arbeitsweise wissenschafts-und berufspolitisch relevanter Gremien wie z. B. der Konsensgruppe zur Erarbeitung einer Nationalen Versorgungsleitlinie Depression, des Instituts für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und anderer. – Fragen der Einflussmöglichkeiten der Kammern.
  • Diskussion der aktuell vorgelegten Versorgungsleitlinien zur Depression.

[Stellungnahme des Ausschusses „Wissenschaft und Forschung“ zur S3 Leitlinie/Nationale Versorgungsleitline: Unipolare Depression (Langfassung, 1. Auflage, Version 1.2, Konsultationsfassung 6.Juli 2009)]

  • Eruierung der Arbeiten anderer Landeskammern zu wissenschaftlichen Themen wie z.B. Leitlinien, Prüfung der Möglichkeiten von Vernetzung und Zusammenarbeit.
  • Bearbeitung von Anfragen des Vorstands zu speziellen Themen.
  • Initiierung eines Forschungsprojektes zum Thema Supervision/Intervision, das von Forscherinnen und Forschern der Universitäten Kassel, Frankfurt, Köln und Bochum durchgeführt wird. Koordinatorin ist Frau Prof. Dr. Heidi Möller, Kassel. Der Projektantrag soll bis zum Jahresende 2012 erfolgen. Informationen zur vorangegangenen Beschäftigung mit dem Thema Supervision/Intervision:

[Bericht zur qualitativen Auswertung der Mitgliederbefragung „Supervision und Intervision“ Feb. 2011, Anhang zum Bericht zur qualitativen Auswertung der Mitgliederbefragung „Supervision und Intervision“ Feb. 2011, Bericht zum Supervisionsforschungsprojekt 31. Jan. 2010]

  • Beschäftigung mit Fragen der psychischen Prävention (Gesundheitsziele, Frühprävention, Prävention in der mittleren Lebensphase und im Alter, gesundheitsgerechte betriebliche Maßnahmen, Präventionsträger, gesundheitspolitische Konsequenzen).“

In diesem Kontext wurde in Kooperation mit Prof. Heidi Möller, FB Psychologie in Kassel, eine Mitgliederbefragung zur Bedeutung von Supervision erarbeitet, die in einem Forschungsprojekt ausgewertet und publiziert wurde. Ebenso wurden die Grundlagen des Methodenpapiers im Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie sowie die Grundlagen der Leitlinienerstellung im Ausschuss einer kritischen Sichtung unterzogen. Darüber hinaus war der Ausschuss beratend für andere Ausschüsse und die Delegiertenversammlung tätig, z.B. bei Anträgen auf Akkreditierung und Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen fraglicher Anbieter.

Ebenso kam es zur Intensivierung des Dialogs zwischen Kammer und Hochschullehrern durch die ab 2006 regelmäßig stattfindenden und gut besuchten Hochschullehrertreffen der Kammer, in denen berufspolitisch relevante Entwicklungen diskutiert wurden.

 

Die aktuelle Wahlperiode:

Unter dem neu gewählten Vorstand kam es zu einer Reduzierung der Ausschussmitglieder auf 3 (!) Personen (davon 2 VT), die eine gleichberechtigte Repräsentanz aller therapeutischen Grundrichtungen in der Kammerversammlung nicht mehr darstellte. So sind die Psychoanalyse, die humanistischen  Verfahren und die Systemische Psychotherapie in diesem Ausschuss nicht mehr repräsentiert.  Dies widerspricht dem ausdrücklichen Konzept des Ausschusses bei seiner Installation in der Satzung (s.o.), ein Konzept und damit verbundene Funktionen, die in der Selbstdarstellung des Ausschusses auf der Homepage zwar fortgeführt werden – in der aktuellen Umsetzung jedoch gleichzeitig verhindert werden.

In völligen Abkehr vom Ausschussmodell, wonach der Ausschuss ein Organ der Delegiertenversammlung (DV) ist, wurde den DV-Delegierten eine Agenda vorgelegt, die den Kern zukünftiger Ausschussarbeit auf eine Zuarbeit für den Vorstand bei gleichzeitiger Konzentration auf die Bewertung von Forschungsvorhaben legt. Dementsprechend wurde der Ausschuss mit nur einem Vertreter der Oppositionsfraktionen besetzt, alle anderen kommen aus dem universitären Bereich und es gibt bisher keinerlei Interesse, die sowieso von den Hochschulen kommenden Forschungsvorhaben durch eigene Beiträge aus der Berufspraxis zu erweitern.

Ein Missbrauch dieses Ausschusses als de-facto -Vorstandskommission, die ungeklärte Begutachtungen von Forschungsvorhaben und der Einsatz von Geldern der Kammer für eine solche Aufgabe ist u.E. nicht hinzunehmen. Die jetzige Agenda bedeutet, den Ausschuss als direkten Dienstleister für die Forschungsinteressen einzelner verhaltenstherapeutisch orientierter Hochschulprofessoren und ihrer Studenten/Doktoranden zu benutzen. Es könnte sicherlich angedacht werden, auf der Homepage der Kammer eine Kontaktmöglichkeit für Mitglieder zur Mitarbeit an Forschungsprojekten zur Verfügung zu stellen, für deren Durchführung dann aber der anbietende Lehrstuhl und nicht die Kammer oder gar der Ausschuss eine Verantwortung übernimmt.

Im Einklang mit der Satzung halten wir vielmehr die Beratung der Delegiertenversammlung und anderer Ausschüsse über aktuelle, politisch und berufspolitisch relevante Entwicklungen und deren wissenschaftliche Implikationen für zentrale Aufgaben des Ausschusses.

Diese könnten sein:

  • Beratung der DV im Hinblick auf eine angedachte Fachtagung des Gemeinsamen Beirats mit der LÄK zu Internetgestützte psychotherapeutische Interventionen – Forschungsergebnisse, zur Verbreitung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Anwendbarkeit sowie zur Entwicklung marktgesteuerter Anbietergesellschaften solcher Programme.
  • Folgen dieser Entwicklungen für die therapeutische Beziehung, den Rahmen und die Grundlagen von Abstinenz und Vertraulichkeit sowie Kriterien für ihre Anwendung (in Kooperation mit Ausschuss EBO) und daraus zu entwickelnde Vorgaben für Anbieter und Anwender. Dieses Thema wird in den nächsten Jahren gesundheitspolitisch eine hohe Bedeutung erhalten und erfordert aufgrund der Unübersichtlichkeit des Marktes eine fundierte Beratung der DV durch den Ausschuss.
  • Forschungsprojekte und Ergebnisse zur Erforschung sozial- und psychotherapeutisch wirksamer Behandlungsansätze in der Versorgung von Migrantinnen und Migranten.
  • Folgenabschätzung einer Direktausbildung an der Universität mit anschließender Approbation für die Berufsverläufe und Statusbildungen im Bereich der Profession und ihre Auswirkungen auf die Aufgaben der Kammer.
  • Folgeabschätzung zur Entwicklung des Heilberufs nach einer einheitlichen Approbation, insbesondere für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (gemeinsam mit der KJP-AG).

Alle von uns eingebrachten Themen – einschließlich einer Diskussion grundlegender Aufgaben des Ausschusses – wurden abgelehnt. Es gibt daran kein Interesse der Vorstandskoalition, die sich zunehmend als Lobby der universitären Psychologie (DGPs, Fakultätentag Psychologie) sowie der Internetangebote in der Psychotherapie mit entsprechend einseitigen Forschungsprojekten versteht.

Einziges Mitglied des Ausschusses aus den Oppositionsfraktionen:
Dr. Mark Wedjelek, bkj, KJP, Fachkunde Tiefenpsychologie, Liste KJP Hessen.