Der Rahmen als konstituierendes Element psychotherapeutischer Heilkunde

Die Gestaltung einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung, die in einer Situation der Hilfsbedürftigkeit die größtmögliche Offenheit vom Patienten verlangt, erfordert für beide – Therapeut und Patient - einen sicheren Rahmen. Schutz und Halt gebend ermöglicht dieser ein Sich-Einlassen auf einen therapeutischen Prozess mit all seinen Herausforderungen und Unwägbarkeiten.
Zu diesem Rahmen gehören aus unserer Sicht:
Psychotherapie findet im persönlichen Kontakt statt: der zwischenleibliche face-to-face Kontakt ist ein zentrales Element der psychotherapeutischen Beziehung. Politisch geförderte digitale „Fernbehandlungsangebote“ können diesen nicht ersetzen, nur ggfs. ergänzen. Dabei geht es inzwischen nicht mehr nur um einen virtuellen Kontakt mit einem Menschen/einer Psychotherapeut:in, sondern um Austausch mit einem gänzlich virtuellen Gegenüber – mittels Digitaler Gesundheitsanwendungen/ Chatbots. Auch wenn diese Möglichkeiten in bestimmten Situationen hilfreich sein können, fordert die Psychodynamische Liste eine kritische Reflexion des Umgangs mit digitalen Formaten sowie eine ausreichende Qualitätssicherung derartiger Angebote. Die Notwendigkeit zumindest eines Minimums an unmittelbaren persönlichen Kontakt wurde von den Psychotherapeutenkammern auf Bundes- und Landesebene inzwischen in der Berufsordnung erneut klargestellt – auch wenn Videositzungen möglich sind. Dasselbe gilt aus unserer Sicht in Aus- und Weiterbildung: auch hier erfordern Theorievermittlung, Supervision und Selbsterfahrung ein überwiegen des direkten Austausches miteinander. Angesichts der mangelnden Finanzierung der neuen Weiterbildung für Psychotherapeut:innen ist das in Verbindung mit Wünschen nach Kostensenkung durch virtuelle Formate nicht unbedingt selbstverständlich.
Abstinenz verstehen wir als ethischen, Grenzen setzenden Rahmen der Psychotherapie – ebenso als therapeutische Haltung. Als gemeinsame Orientierung von Therapeut:in und Patient:in stellt sie die Grundlage für den psychotherapeutischen Prozess und schützt diesen. Diese Grundsätze gelten nicht nur für Psychotherapien, sondern auch für Selbsterfahrung, insbesondere in der abhängigen Situation der Aus- und Weiterbildung. Hier – wie auch in der Psychotherapie – verbietet sich eine Vermischung mit gleichzeitig bestehenden privaten Beziehungen, wirtschaftlichen, dienstlichen oder sonstigen Abhängigkeitsverhältnissen. Wir fordern diesen Schutz ebenso für das Modul „Selbstreflexion“ im Psychotherapiestudium.
Schweigepflicht und Datenschutz: Der Offenheit auf Seiten des Patienten entspricht die absolute Notwendigkeit der (Zu-)Sicherung von Diskretion auf Seiten des Therapeuten. Mitglieder der Psychodynamischen Listen haben sich wiederholt auf unterschiedlichen Ebenen für diesen Schutz engagiert, der sowohl durch staatliche Eingriffe als auch durch digitale Innovationen in Frage gestellt wird. So birgt die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiterhin aus unserer Sicht massive Risiken, bisher kann niemand einen sicheren Schutz derart sensibler Daten garantieren.
Die Ausübung von psychotherapeutischer Heilkunde ist an die Anwendung wissenschaftlich anerkannter Verfahren gebunden. Auf dem Boden gesicherter theoretischer Grundannahmen zum psychischen Geschehen und zur Entstehung psychischer Erkrankungen entsteht ein verinnerlichter Rahmen zur systematischen Reflexion des Geschehens innerhalb der Therapie. Die Therapieverfahren bilden den Hintergrund zur Einschätzung des Prozessverlaufes innerhalb der Behandlung – insbesondere in therapeutischen Krisen, aber nicht nur da. Die Psychodynamischen Listen wenden sich dezidiert gegen eine mechanische Anwendung modular vorgegebener störungsspezifischer Interventionen – die aus unserer Sicht weder der Komplexität psychischen Leidens, psychotherapeutischer Prozesse, noch der bisher hohen Qualität psychotherapeutischer Heilkunde gerecht werden. Gegen eine zunehmende Tendenz in Richtung einer Art „allgemeiner Psychotherapie“ unter Aufhebung des Verfahrensbezuges auch innerhalb der eigenen Profession setzen wir uns für den Erhalt der wissenschaftlich anerkannten Verfahren ein, sowohl im Psychotherapiestudium durch die Lehre aller wissenschaftlich anerkannter Verfahren durch qualifizierte Lehrende (d.h. mit jeweiliger Fachkunde), als auch in den neuen Weiterbildungsgängen und -ordnungen.
Ökonomisierung des Gesundheitswesens – eine ethische Herausforderung an die Profession: Der Prozess der Ökonomisierung hat den Gesundheitsbereich erfasst und bestimmt zunehmend die Rahmenbedingungen unserer Arbeit. Die Folgen werden für uns auf verschiedenen Ebenen spürbar. Eine ganzheitliche, soziale, und gesellschaftliche Aspekte einbeziehende Auffassung von Erkrankung und seelischem Leid gerät immer stärker ins Hintertreffen. Kostendämpfung wurde zum vordringlichen Ziel, dem eine Flut von Gesetzen dienen, verbunden mit zunehmenden staatlichen Eingriffen in die Strukturen des Gesundheitswesens, damit auch in die ursprünglich Ärzten/ Psychotherapeuten als Heilkundler zugestandene Selbstverwaltung als Angehörige „Freier Berufe“. Zur Autonomie freier Berufe gehört die Ausrichtung der Tätigkeit an fachlichen Standards - als konkrete Handlungsmaßstäbe. Die externe Einflussnahme auf den therapeutischen Prozess (wie bspw. über finanzielle Anreize für „schnelle“ Behandlungen) führt zu einer ökonomischen Überformung therapeutischer Entscheidungen. Hier sind die Kammern gefordert, sich politisch dafür einzusetzen, dass die Autonomie therapeutischen Handelns wieder hergestellt wird! Die aktuellen Angriffe auf den Rahmen unserer Arbeit, von Honorarkürzungen über tief eingreifende Reformvorschläge, fordern unser gemeinsames Engagement zur Verteidigung von Arbeitsbedingungen, die dem Wert und der Qualität von Psychotherapie angemessenen sind!
Wir brauchen für unsere Arbeit Rahmenbedingungen, die die Erfordernisse der psychotherapeutischen Situation anerkennen, schützen und fördern – nach innen und nach außen!
