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	<title>psychoanalyse-Archiv | Psychodynamik Hessen</title>
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	<description>Die Zukunft der Psychodynamik in Hessen</description>
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	<title>psychoanalyse-Archiv | Psychodynamik Hessen</title>
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	<item>
		<title>Die Zukunft der psychodynamischen Psychotherapie in der GKV</title>
		<link>https://psychodynamik-hessen.de/die-zukunft-der-psychodynamischen-psychotherapie-in-der-gkv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redakteur2]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Sep 2026 14:24:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Psychodynamik]]></category>
		<category><![CDATA[BStabG]]></category>
		<category><![CDATA[bundesverdienstkreuz]]></category>
		<category><![CDATA[christa leiendecker]]></category>
		<category><![CDATA[GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[psychoanalyse]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die heute zur Diskussion stehenden strukturellen und finanziellen Veränderungen zur Psychotherapie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beabsichtigen nicht den Ausschluss der Psychotherapie aus der GKV-Versorgung ...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://psychodynamik-hessen.de/die-zukunft-der-psychodynamischen-psychotherapie-in-der-gkv/">Die Zukunft der psychodynamischen Psychotherapie in der GKV</a> erschien zuerst auf <a href="https://psychodynamik-hessen.de">Psychodynamik Hessen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Christa Leiendecker</strong></p>
<p><strong>&#8222;Die Zukunft der psychodynamischen Psychotherapie in der GKV&#8220;</strong></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>A. Präambel:</strong></span></p>
<p>Die heute zur Diskussion stehenden <strong>strukturellen und finanziellen Veränderungen zur Psychotherapie</strong> in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beabsichtigen seitens der Kassen und des Bundesgesundheitsministeriums (BMGs) <strong>nicht </strong>– wie von einigen befürchtet &#8211; den <strong>Ausschluss der Psychotherapie aus der GKV-Versorgung</strong> sondern bei anerkannter Wirksamkeit ausschließlich eine <strong>Senkung der Psychotherapieausgaben in der GKV</strong>.</p>
<p>Diese Informationen gelten <strong>für alle</strong> ambulant psychotherapeutisch tätigen <strong>Heilberufe, d.h. Ärzte, PP und KJP</strong>!</p>
<ul>
<li>Teils gibt es noch spezifische Regelungen für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, auf die ich nur hinweisen, aber nicht spezifisch eingehen werde.</li>
</ul>
<p>Die <span style="color: #ff0000;"><strong>Aus- und Weiterbildungsambulanzen</strong></span> sind zwar von den <strong>Honorarkürzungen des Erweiterten Bewertungsausschusses</strong> <strong>vom 11.03.2026</strong> betroffen, da die Ambulanzen gemäß EBM honoriert werden.</p>
<p>Sie sind aber <strong>nicht</strong> <strong>von den Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes</strong> vom 10.07.2026 betroffen, <strong>es sei denn</strong> diese betreffen <strong>Korrekturen des EBM</strong>, z.B. künftig keine Zuschläge mehr für Kurzzeittherapien (KZTs) und für die Vermittlung von Behandlungsterminen durch die Terminservicestellen (TSSs).</p>
<p>Generell gilt für die Ambulanzen: sie haben <strong>2-seitige Honorarverträge mit den Verbänden der Landeskrankenkassen</strong>, die bundesweit eine <strong>extrabudgetäre hundertprozentige  Honorierung der Ambulanzleistungen gemäß EBM</strong> festlegen.</p>
<p>D.h. ihre Finanzierung wird nicht in die Morbiditätsgebundene Gesamtvergütung (MGV) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) integriert werden und ändert sich insofern nicht. Die Patientenbehandlungen werden gemäß den Anforderungen der Aus- und WB-Curricula erbracht, d.h. ihre Honorierung kann nicht einfach gekürzt oder gestrichen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>B. Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026</strong></span></p>
<p><strong>Der Erweiterte Bewertungsausschuss </strong>ist ein <strong>Bundesschiedsgremium</strong>, hälftig besetzt von <strong>Vertretern des GKV-Spitzenverbands und der KBV samt Prof. Wasem als Unparteiischem, </strong>das über den <strong>Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)</strong> und über <strong>Honorarfragen </strong>entscheidet.</p>
<p>Er muss <strong>jährlich</strong> die <strong>Angemessenheit der Honorare für die Psychotherapie festlegen</strong>, da das Bundessozialgericht (BSG) dies aus verfassungsrechtlichen Gründen in seinen Urteilen zur Honorierung der zeitgebundenen, genehmigungspflichtigen, nicht delegierbaren psychotherapeutischen Leistungen vorschreibt.</p>
<ul>
<li>Dabei wird in komplizierten Rechenschritten das Psychotherapiehonorar einer maximal ausgelasteten vertragspsychotherapeutischen Modellpraxis mit dem Honorar einer durchschnittlich vertragsärztlich ausgelasteten Facharztpraxis einer unterdurchschnittlich verdienenden Facharztgruppe, das ist der sog. Facharztmix verschiedener Facharztgruppen aus der unteren Einkommensskala der Fachärzte, verglichen und dann entsprechend nachgebessert oder wie jetzt abgewertet.</li>
</ul>
<p>Am <strong>11.03.2026</strong> hat der Erweiterte Bewertungsausschuss daher erstmalig, gültig <strong>ab  01.04.2026</strong> eine <strong>4,5 %ige Honorarkürzung</strong> bei <strong>Erhöhung der Strukturzuschläge um 14,25 %</strong> festgelegt.</p>
<p>Von Anbeginn haben die KBV und die Verbände der Psychotherapeuten die Korrektheit der Berechnungen bezweifelt und daher das BMG vergeblich gebeten, diesen Beschluss nicht zu genehmigen sondern zu beanstanden.</p>
<p>In Solidarität mit ihren psychotherapeutisch ambulant tätigen Mitgliedern hat die KBV:</p>
<ul>
<li><strong>Eilrechtsschutz </strong>beantragt, um den angeordneten Sofortvollzug zum 01.04.2026 abzuwehren und die <strong>aufschiebende Wirkung</strong> Dem wurde <strong>am 09.07.2026</strong> vom Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg wegen „erheblicher rechtlicher Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses“ (im Gegensatz zur Sicht des BMG) <strong>stattgegeben</strong>.</li>
</ul>
<ul>
<li>zudem <strong>Klage erhoben</strong>, um eine endgültige Entscheidung in der eigentlichen Sache zu bewirken. Die KBV ist zuversichtlich, dass ihren rechtlichen Bedenken hinsichtlich des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses gefolgt wird.</li>
</ul>
<ul>
<li>Für die Hauptsache-Verhandlung wird die <strong>Entscheidung des LSG</strong> Anfang <strong>2027</strong> erwartet, für die eventuelle Verhandlung vorm <strong>Bundessozialgericht (BSG)</strong> auch noch <strong>im nächsten Jahr</strong>.</li>
</ul>
<p>Für den negativen Fall möglicher kassenseitiger <strong>4,5 %iger Honorarnachforderungen</strong> könnte es für die <strong>Praxen</strong> Sinn machen, hierfür Rückstellungen zu bilden. Es obliegt den <strong>Institutsambulanzen</strong> in Absprache mit ihren Kandidat*innen hierfür <strong>Lösungen</strong> zu finden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>C. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz</strong></span></p>
<p><strong> </strong>Es wurde im Bundestag <strong>am 10.07.2026 beschlossen </strong>und ist<strong> ausschließlich ein Spargesetz, strukturelle Veränderungen des Gesundheitswesens </strong>sollen <strong>später </strong>folgen!</p>
<p><strong> </strong>Zustimmungspflicht des Bundesrats bestand nicht, <strong>veröffentlicht</strong> wurde es am <strong>29.07.2026</strong> und trat am <strong>30.07.2026 in Kraft</strong>, weite <strong>Teile auch erst am 01.01.2027</strong>.</p>
<p>Ein <strong>Eilantrag der Linken und Grünen</strong> beim Bundesverfassungsgericht auf <strong>Stopp des Verfahrens</strong> wegen ungenügender Vorbereitungszeit, den Gesetzestext (270 Seiten Änderungsanträge 5 Tage vor der Abstimmung) zu würdigen, wurde <strong>abgelehnt</strong>.</p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>Die Regelungen im Einzelnen lauten:</strong></span></p>
<ul>
<li><strong>Vergütungssteigerungen</strong> für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Leistungen werden künftig <strong>an</strong> die Entwicklung der <strong>Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen gebunden</strong> (d.h. anhand der Grundlohnrate[1]).</li>
<li>Anders als im Vorfeld diskutiert wird die Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen nicht in der extrabudgetären Gesamtvergütung gedeckelt!</li>
<li>Stattdessen erfolgt eine <strong>Eingliederung</strong> der psychotherapeutischen Honorierung <strong>in</strong> die <strong>MGV</strong> wie vor 2013 mit mengenmäßiger Budgetierung (in Kraft ab 01.01.2027)</li>
<li><strong>KZT-Zuschläge</strong> (ab 01.01.2027) und <strong>TSVG-Zuschläge</strong> (evtl. schon vor dem 01.01.2027) werden entfallen.</li>
<li>Der <strong>Honorarverteilungsmaßstab (HVM)</strong> der regionalen KVen soll die <strong>Verteilung dieser Anpassungen</strong> <strong>auf die</strong> einzelnen <strong>Praxen</strong></li>
<li>All dies ist aber <strong>erst möglich</strong>, nach verschiedenen Beschlüssen im Bewertungsausschuss, die laut KV Nordrhein <strong>„in der zweiten Hälfte 2026“</strong> zu erwarten sind (Budgetierungsregeln, Bereinigungen der MGV, Anpassungen im EBM etc.).</li>
<li>Zur Verfügung stehende <strong>Finanzmittel</strong> müssen laut Gesetz <strong>erst bis Mitte Februar 2027</strong> zwischen KBV und Krankenkassen <strong>ausgehandelt </strong> (CL: in der Regel verhandeln KVen und Kassen oft erst Mitten im laufenden Jahr die Höhe der Gesamtvergütung, die die Kassen ins Gesamtbudget der jeweiligen KVen einspeisen, oft wird hierfür noch der Klageweg beschritten).</li>
<li>In der Psychotherapie soll ab <strong>01.2027</strong> zusätzlich die <strong>„Angemessenheitsprüfung“</strong> der Honorare im Bewertungsausschuss <strong>wegfallen</strong>.
<ul>
<li>Angeblich soll damit der Umfang des für die Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen zur Verfügung stehenden Topfes abgesichert werden, da Ertragseinbußen der Vergleichsfacharztgruppen drohen.</li>
</ul>
</li>
</ul>
<ul>
<li>Die KBV gibt das alte Motto aus: „<strong>das Geld muss der Leistung folgen“</strong>, d.h. „Wir leisten nur noch das, was bezahlt wird!“</li>
</ul>
<ul>
<li>Um dies besser kalkulieren zu können, erarbeitet die <strong>KBV</strong> gerade einen <strong>bundeseinheitlichen HVM-Vorschlag </strong>in der Hoffnung, dass die regionalen KVen dieses KBV-HVM-Modell übernehmen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die <strong>KBV </strong>bietet den Praxen außerdem <strong>Unterstützung beim Management</strong> an, damit die Praxen keine unbezahlten Leistungen erbringen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Unter dieser Strategie sollen laut Analysen <strong>2027</strong> insgesamt 46 Millionen Behandlungsfälle wegfallen, 7 – 13 % der Honorare in verschiedenen Facharztgruppen sowie 8 % der psychotherapeutischen Fälle.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Stattdessen</strong> werden Bezahlungen versicherungsfremder Leistungen aus Steuergeldern, Bürokratieabbau und echte Strukturreformen <strong>gefordert</strong>.</li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>Kritik der DGPT und anderer PT-Verbände an dieser Reform</strong></span></p>
<p>Monatelang wurde in vielfältigen Stellungnahmen und auf Demonstrationen im Verbund mit Bundestagsabgeordneten der Opposition vor den <strong>absehbar schädlichen Konsequenzen derartiger Reformen</strong> <strong>für die psychotherapeutische Versorgung in der BRD</strong> gewarnt:</p>
<ul>
<li>Gesellschaftliche Folgen: längere Wartezeiten, mehr Krankengeldzahlungen, mehr medikamentöse und stationäre Behandlungen und mehr Frühberentungen, obwohl Psychotherapie nur 0,7 % der GKV-Gesamtausgaben benötigt.</li>
<li>Zwischen 2016 und 2026 Verdopplung der Patientenzahl nach EBM-Kapitel 35.2 (!), deren baldige Unterversorgung ethisch nicht vertretbar ist.</li>
<li>Sorge um <strong>erneute heftige Konflikte mit den Fachärzten</strong> wie vor 2013, denn eine „angemessene Höhe“ der Honorare müsste jetzt gegen die KVen erstritten werden. → In der Folge erneut eine Flut von Klagen vor den Sozialgerichten.</li>
</ul>
<p><strong>Wir fordern stattdessen</strong> weiterhin die <strong>Weiterführung unserer Honorare als ungedeckelt und extrabudgetär</strong> zu vergütende <strong>Sonderleistungen</strong>, da sie streng zeit- und personen-gebunden, d.h. nicht delegierbar sind.</p>
<p>Zeitgleich zur Verabschiedung des „Spargesetzes“ wurde ein zusätzlicher <strong>Entschließungs-antrag zur Psychotherapie</strong> angenommen, der Kabinettsbeschluss hierzu war für den 12.08.2026 vorgesehen. (CL am 09.09.2026: der Entschließungsantrag wurde zwischenzeitlich aber noch nicht im Kabinett beraten und verabschiedet worden!).</p>
<p>Folgendes wurde im <span style="color: #ff0000;"><strong>Entschließungsantrag zur Psychotherapie</strong></span> gefordert:</p>
<p><strong>„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Regelungen für den Bereich der Psychotherapie vorzulegen,</strong></p>
<ol>
<li>welche die <strong>Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen</strong> über den 31. Dezember 2026 bis <strong>zum Abschluss der Behandlung</strong> sicherstellen,</li>
</ol>
<ol start="2">
<li>die <strong>Ausnahmefälle für extrabudgetäre Vergütung</strong> <strong>bei Leistungen</strong> der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der Fachtherapeuten <strong>für Kinder und Jugendliche</strong>, sowie <strong>für Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten</strong> entsprechend der <strong>KSVPsych-Richtlinien</strong> und von als <strong>dringlich festgelegten Fällen</strong> vorsehen,</li>
</ol>
<ol start="3">
<li>die den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, <strong>bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten</strong> und zu definieren. Die Koalitionsfraktionen werden in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause 2026 die oben aufgeführten Regelungen im Deutschen Bundestag beschließen.“</li>
</ol>
<p>D.h. es ist weiter viel zu tun! Die DGPT gemeinsam mit anderen PT-Verbände haben am <strong>05.08.2026</strong> eine <strong>Stellungnahme zum Entschließungsantrag an die Bundestagsfraktionen</strong> versandt, in der <strong>Vorschläge zum Schutz unserer Vergütung</strong> (im Hinblick auf den Entschließungsantragskabinettstermin) ausformuliert wurden (siehe Homepage der DGPT).</p>
<p>Zum fachlichen und volkswirtschaftlichen Schutz der psychotherapeutischen Versorgung müssen wir<strong> weiter</strong> eine <strong>extrabudgetäre ungedeckelte Vergütung</strong> unserer Leistungen  <strong>fordern. </strong></p>
<p>Angesichts in der Sprechstunde bereits gesicherter Behandlungsnotwendigkeit ist die <strong>Unterscheidung </strong>in dringend behandlungsbedürftige und weniger dringend behandlungsbedürftige <strong>Patient*innnen zu kritisieren</strong>, damit letztere nicht dauerhaft in Warteschleifen verbleiben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>D. Flucht in die Privatpraxis und in die Kostenerstattung</strong></span></p>
<p><strong>Beide Modi</strong>, vermutlich gewählt um die schwerer zu kalkulierende Einkommenssituation der Vertragsärzte/-psychotherapeuten sowie die völlig überhöhten Preise für die Übernahme eines ganzen oder halben Vertragsarztsitzes zu vermeiden, müssen leider als <strong>Scheinlösungen </strong>gesehen werden, da das Controlling der Kassen vermutlich versuchen wird, jede Steigerung der Ausgaben der Kostenerstattung zu vermeiden. Auch die Privatkassen sind in der Regel sehr zögerlich, Psychotherapien zu bewilligen, falls die Patienten das Risiko seelischer Erkrankungen in ihren Verträgen überhaupt mit versichert haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>E. Finanziell motivierte Attacken der Ersatzkassen auf die Psychotherapie</strong></span></p>
<p>Auf der Basis der weltweit einmaligen Integration der ambulanten Psychotherapie in die GKV der BRD und der Vorschläge der vom BMG einberufenen Finanzkommission (8  Gesundheits-manager und 2 Mediziner)[1] zur Stabilisierung der Beiträge der GKV gibt es vehemente, ausschließlich <strong>finanziell motivierte Attacken der Ersatzkassen auf die Psychotherapie</strong>, insbesondere auf die Langzeittherapie (LZT) von AP und TP. Sie müssen leider auch als <strong>Eingriffe in</strong> unsere <strong>Behandlungsautonomie</strong> und <strong>fachliche Verantwortung</strong> sehr ernst genommen werden!</p>
<p>Hintergrund ist auch ein Unmut der Kassen über die vorzeitige Beendigung der damaligen sozialrechtlichen Evidenzprüfung der analytischen Psychotherapie 2017 trotz als unzureichend geltender Evidenznachweise, da sie in der Legaldefinition des PsychThG zur heilkundlichen Psychotherapie als eines der vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WB-PT) geprüften und als wissenschaftlich anerkannten Verfahren aufgenommen worden war und insofern als heilkundliche Psychotherapie gelehrt werden und weiter in der   psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen muss.</p>
<p>Beispiele für die Attacken der Ersatzkassen sind:</p>
<ul>
<li>das sog. <strong><em>kurz</em></strong><strong><em>papier </em></strong><strong>des </strong><strong>vdek</strong> „<em>Psychotherapeutische Versorgung in Deutschland weiterentwickeln &#8211; Vorhandene Ressourcen wirksam einsetzen – Versorgung gezielter steuern“ </em>aus dem März 2026</li>
</ul>
<ul>
<li>und das <strong>Diskussionspapier der Ersatzkassen</strong> zur <em>„</em><em>Weiterentwicklung der ambulanten Psychotherapie“</em> vom 26.03.2026.</li>
</ul>
<p>Folgendes wird darin gefordert, einiges davon wurde bereits in das GKV-Beitragssatz-stabilisierungsgesetz aufgenommen:</p>
<ol>
<li>Gleiche Kontingente für alle PT-Verfahren, orientiert an der VT, da alle Verfahren wissenschaftlich gleich wirksam seien.</li>
<li>Bevorzugung von Systemischer Therapie und VT bei der Nachbesetzung von Sitzen wegen ihrer hohen Versorgungskapazität &gt; d.h. geringere maximale Behandlungskontingente = mehr Pat. pro Praxis!</li>
<li>Bei Neuzulassungen und Nachbesetzungen sollte zukünftig ein verbindlicher Mindestanteil von 40 % Gruppentherapie in jeder Praxis und von 40 % Gruppentherapie bei jeder Ri-Li-PT gesetzlich vorgeschrieben werden.</li>
<li>Verpflichtende Integration von Online-Interventionen als weiteres Angebot der Regelversorgung.</li>
<li>Priorisierung der Behandlungen nach Dringlichkeit und Schwere der Erkrankung.</li>
<li>Mindestens 50 Prozent der freiwerdenden Therapieplätze, nicht nur Sprechstundentermine, müssen verpflichtend über die TSS gemeldet werden.</li>
<li>Die TSS sollen vollständige Therapieplätze vermitteln.</li>
<li>Psychotherapie soll wieder in der MGV unter Wegfall der Angemessenheits-prüfung vergütet werden außer:                                &#8211; von der TSS vermittelte                                                                                                                                                                                &#8211; oder als dringlich eingestufte Behandlungsfälle.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>F. Zusätzliche Bedrohungen der Psychoanalyse in der GKV</strong></span></p>
<p>Sie besteht:</p>
<ol>
<li>im<strong> Fehlen universitärer psychoanalytischer Lehrstühle</strong> in der Klinischen Psychologie und Psychotherapie zur Lehre, Beforschung und wissenschaftlichen Weiterentwicklung der PSA,</li>
<li>durch <strong>die Definition von Leitlinien</strong>, für die in teils sehr kleinteiligen Diagnosedifferenzierungen immer weniger Evidenznachweise für die Anwendung analytischer Psychotherapie gefunden und aufgenommen werden können,</li>
<li>in den vielfältigen Bemühungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs), <strong>die Legaldefinition der Psychotherapie weg vom Verfahrensbezug und dem Schutz der Verfahrensvielfalt</strong> hin zu einer letztlich verhaltenstheoretisch orientierten Einheitspsychotherapie <strong>zu verändern.</strong></li>
</ol>
<p>[1] D.h. der Anstieg der Bruttolöhne und so der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzl. Krankenversicherung</p>
<p>[2] Die Mitglieder der „FinanzKommission Gesundheit“ sind:</p>
<ol>
<li><strong>Frau Prof. Dr. Dagmar Felix</strong> (Professorin für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt <strong>Sozialrecht</strong>, Universität Hamburg)</li>
<li><strong>Herr Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach</strong> (Professor für <strong>Allgemeinmedizin</strong> und Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main)</li>
<li><strong>Herr Prof. Dr. Wolfgang Greiner</strong> (Professor für <strong>Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement</strong>, Universität Bielefeld)</li>
<li><strong>Herr Prof. Dr. Michael Laxy</strong> (Professur <strong>für Public Health und Prävention</strong>, Technische Universität München)</li>
<li><strong>Herr Prof. Dr. Jonas Schreyögg</strong> (Professor für <strong>Management im Gesundheitswesen</strong>, Universität Hamburg)</li>
<li><strong>Frau Prof. Dr. Leonie Sundmacher</strong> (Professorin für <strong>Gesundheitsökonomie</strong>, School of Medicine &amp; Health, Technische Universität München)</li>
<li><strong>Herr Prof. Dr. Gregor Thüsing</strong> (Professor für <strong>Arbeitsrecht</strong> und Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und <strong>das Recht der sozialen Sicherheit</strong>, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn)</li>
<li><strong>Frau Prof. Dr. Verena Vogt</strong> (Professorin <strong>für Quantitative Versorgungsforschung</strong>, Universitätsklinikum Jena)</li>
<li><strong>Frau Prof. Dr. Dr. Eva Winkler</strong> (<strong>Onkologin</strong> und Professorin für <strong>Translationale Medizinethik</strong>, Universität Heidelberg)</li>
<li><strong>Frau Prof. Dr. Amelie Wuppermann</strong> (Professorin für <strong>Volkswirtschaftslehre</strong>, insbesondere <strong>Finanzwissenschaft</strong>, Universität Bayreuth)</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://psychodynamik-hessen.de/die-zukunft-der-psychodynamischen-psychotherapie-in-der-gkv/">Die Zukunft der psychodynamischen Psychotherapie in der GKV</a> erschien zuerst auf <a href="https://psychodynamik-hessen.de">Psychodynamik Hessen</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ergebnisse der Psychotherapeutenkammerwahl Hessen 2026</title>
		<link>https://psychodynamik-hessen.de/wahlergebnis-delegiertenversammlung-psychotherapeutenkammer-hessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redakteur2]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Jun 2026 14:02:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Psychodynamik]]></category>
		<category><![CDATA[psychoanalyse]]></category>
		<category><![CDATA[wahl26]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wahl zur Delegiertenversammlung (DV) der Psychotherapeutenkammer Hessen 2026 – die Stimmen sind ausgezählt – das Ergebnis steht ...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://psychodynamik-hessen.de/wahlergebnis-delegiertenversammlung-psychotherapeutenkammer-hessen/">Ergebnisse der Psychotherapeutenkammerwahl Hessen 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://psychodynamik-hessen.de">Psychodynamik Hessen</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_9823" style="width: 1210px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-9823" src="https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlabend-1200x900.jpg" alt="Die Psychodynamische Liste PP und das Bündnis KJP Hessen reflektieren das Wahlergebnis bei einem gemütlichen Beisammensein." width="1200" height="900" class="size-large wp-image-9823" srcset="https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlabend-1200x900.jpg 1200w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlabend-500x375.jpg 500w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlabend-300x225.jpg 300w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlabend-768x576.jpg 768w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlabend-1536x1152.jpg 1536w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlabend-2048x1536.jpg 2048w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlabend-100x75.jpg 100w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlabend-640x480.jpg 640w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlabend-480x360.jpg 480w" sizes="(max-width:767px) 480px, (max-width:1200px) 100vw, 1200px" /><p id="caption-attachment-9823" class="wp-caption-text">Die Psychodynamische Liste PP und das Bündnis KJP Hessen reflektieren das Wahlergebnis bei einem gemütlichen Beisammensein.</p></div>
<h2>Wahl zur Delegiertenversammlung (DV) der Psychotherapeutenkammer Hessen 2026 – 19.6.2026</h2>
<p><strong>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</strong></p>
<p>die Stimmen sind ausgezählt – das Ergebnis steht:</p>
<p>Wie zu erwarten war, hat die verhaltenstherapeutische <strong><em>Liste VT-AS</em></strong> die mit Abstand meisten Stimmen erhalten und stellt mit 11 Sitzen in der Delegiertenversammlung die größte Fraktion.</p>
<p><strong>Was unsere Fraktionsgemeinschaft – Psychodynamisch Liste PP und Bündnis KJP Hessen – angeht, gibt es erfreuliche und unerfreuliche Nachrichten:</strong></p>
<p>Das <em><strong>Bündnis KJP Hessen</strong></em> konnte im Vergleich zur vorherigen Wahlperiode einen Sitz dazu gewinnen – mit jetzt 4 Sitzen in der DV. Tanja Müller, Sven Baumbach, Marc Wedjelek und Stuart Massey Skatulla werden die Delegierten sein.</p>
<p>Die <strong><em>Psychodynamische Liste PP</em></strong> hat zwar das im Gesamt zweithöchste Stimmergebnis, mit jetzt 5 Sitzen in der Delegiertenversammlung stellen wir zusammen mit der DPtV-Liste die zweitstärksten Fraktionen, haben jedoch im Vergleich zur vorherigen Wahlperiode zwei Sitze verloren. Birgit Pechmann, Yvonne Winter, Dr. Timo Wandert, Sandra Pachnicke und Dr. Sandra Maxeiner werden die Delegierten sein.</p>
<p>Auch die <strong><em>Liste des bvvp</em></strong> – mit der uns eine konstruktive Zusammenarbeit verbindet &#8211; hat leider 2 Sitze verloren, mit jetzt 2 statt 4 Sitzen in der DV.</p>
<p>Wie Sie den Darstellungen unten entnehmen können, gab es eine größere Anzahl von Listen, die sich – auch in ganz neuen Konstellationen – zur Wahl gestellt haben. Die insgesamt gestiegene Anzahl der Wahlberechtigten und ein Auswertungsmodus, der kleinere Listen begünstigt, haben unter anderem zu den Verschiebungen beigetragen.</p>
<p>Unsere Arbeit in der Kammer wird sicher nicht leichter. Es bleibt abzuwarten, welche Kooperationen sich in der neuen Zusammensetzung entwickeln können.</p>
<p>Wir werden nicht nachlassen in unserem Engagement für die Interessen insbesondere der psychodynamischen Verfahren – und gemeinsam auch für die Interessen der Systemischen Verfahren – für die Berücksichtigung der Verfahrensvielfalt in der Psychotherapie in gegenseitiger Anerkennung der Unterschiede!</p>
<p>Nach einer „Atempause“ werden nun Koalitionsverhandlungen anstehen, Verhandlungen über die Besetzung der Ausschüsse der Kammer – am 18./ 19. September wird die konstituierende Delegiertenversammlung der neuen Wahlperiode in Wiesbaden stattfinden.</p>
<p>Wir freuen uns, dass, wie auch auf unseren Wahllisten ersichtlich, sich viele neue junge Kolleg:innen entschlossen haben, sich in der Kammer zu engagieren, so dass wir uns durchaus als starke und zukunftsfähige Fraktionen sehen, die die Arbeit der Kammer auch weiterhin mitgestalten werden.</p>
<p><strong>Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die sich auf unseren Listen zur Wahl gestellt haben, sich mit uns im Wahlkampf engagiert haben, die uns unterstützt haben – die uns ihre Stimme gegeben haben! </strong></p>
<p><img decoding="async" src="https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlergebnis-2026_b-scaled.jpg" alt="" width="1000" height="auto" class="alignleft size-full wp-image-9833" srcset="https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlergebnis-2026_b-scaled.jpg 2560w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlergebnis-2026_b-500x281.jpg 500w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlergebnis-2026_b-1200x675.jpg 1200w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlergebnis-2026_b-300x169.jpg 300w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlergebnis-2026_b-768x432.jpg 768w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlergebnis-2026_b-1536x864.jpg 1536w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlergebnis-2026_b-2048x1152.jpg 2048w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlergebnis-2026_b-133x75.jpg 133w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlergebnis-2026_b-853x480.jpg 853w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Wahlergebnis-2026_b-480x270.jpg 480w" sizes="(max-width:767px) 480px, (max-width:2560px) 100vw, 2560px" /></p>
<p><img decoding="async" src="https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Sitzverteilung-2026_b-scaled.jpg" alt="" width="1000" height="auto" class="alignleft size-full wp-image-9832" srcset="https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Sitzverteilung-2026_b-scaled.jpg 2560w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Sitzverteilung-2026_b-500x281.jpg 500w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Sitzverteilung-2026_b-1200x675.jpg 1200w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Sitzverteilung-2026_b-300x169.jpg 300w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Sitzverteilung-2026_b-768x432.jpg 768w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Sitzverteilung-2026_b-1536x864.jpg 1536w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Sitzverteilung-2026_b-2048x1152.jpg 2048w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Sitzverteilung-2026_b-133x75.jpg 133w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Sitzverteilung-2026_b-853x480.jpg 853w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2026/06/Sitzverteilung-2026_b-480x270.jpg 480w" sizes="(max-width:767px) 480px, (max-width:2560px) 100vw, 2560px" /></p>
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		<title>Christa Leiendecker erhält das Bundesverdienstkreuz für Ihre Verdienste um die Psychoanalyse</title>
		<link>https://psychodynamik-hessen.de/christa-leiendecker-erhaelt-das-bundesverdienstkreuz-fuer-ihre-verdienste-um-die-psychoanalyse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Jun 2024 11:51:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Psychodynamik]]></category>
		<category><![CDATA[bundesverdienstkreuz]]></category>
		<category><![CDATA[christa leiendecker]]></category>
		<category><![CDATA[psychoanalyse]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 11. Juni 2024 hat unsere Kollegin Christa Leiendecker in Wiesbaden das Bundesverdienstkreuz erhalten. Die Würdigung erfolgte durch Herrn Christoph Degen (SPD), Staatssekretär im Ministerium für<span class="excerpt-hellip"> […]</span></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 11. Juni 2024 hat unsere Kollegin Christa Leiendecker in Wiesbaden das Bundesverdienstkreuz erhalten. Die Würdigung erfolgte durch Herrn Christoph Degen (SPD), Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Hessen.</p>
<p>Seit über 30 Jahren ist Dipl. Psych., PP Christa Leiendecker mit großem Engagement und politischer Weitsicht für die Förderung und institutionellen Verankerung der Psychoanalyse in Hessen unterwegs.</p>
<div id="attachment_9480" style="width: 263px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-9480" class="wp-image-9480 size-medium" src="https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2024/06/auszeichnung-bvk-leiendecker-2-253x300.jpg" alt="Christa Leiendecker" width="253" height="300" srcset="https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2024/06/auszeichnung-bvk-leiendecker-2-253x300.jpg 253w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2024/06/auszeichnung-bvk-leiendecker-2-421x500.jpg 421w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2024/06/auszeichnung-bvk-leiendecker-2-1011x1200.jpg 1011w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2024/06/auszeichnung-bvk-leiendecker-2-768x912.jpg 768w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2024/06/auszeichnung-bvk-leiendecker-2-63x75.jpg 63w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2024/06/auszeichnung-bvk-leiendecker-2-842x1000.jpg 842w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2024/06/auszeichnung-bvk-leiendecker-2-404x480.jpg 404w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2024/06/auszeichnung-bvk-leiendecker-2-480x570.jpg 480w, https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2024/06/auszeichnung-bvk-leiendecker-2.jpg 1186w" sizes="(max-width:767px) 253px, 253px" /><p id="caption-attachment-9480" class="wp-caption-text">Christa Leiendecker</p></div>
<p>Sie war nach Verabschiedung des ersten Psychotherapeutengesetzes eine der ersten Vertreterinnen der PP in der Abgeordnetenversammlung und im Fachausschuss Psychotherapie der KV Hessen, sie gründete den Landesverband der DGPT in Hessen und war dessen langjährige Vorsitzende, sie war aktiv an der Vorbereitung der Kammergründung für PP und KJP in Hessen engagiert und begleitet seither den Landesverband und die Fraktionen der Psychodynamischen Liste in allen Belangen. Sie war auch Mitglied im Ausschuss Wissenschaft und Forschung der Kammer.</p>
<p>Auf bundespolitischer Ebene bearbeitet und koordiniert sie für die DGPT auf Bundesebene verschiedene Leitlinienkommissionen (Depression und Borderline-Störung).</p>
<p>Zuletzt hat sie sich in verschiedenen Veröffentlichungen für einen juristischen Kommentar zum Psychotherapeutengesetz und für die Erhaltung des psychoanalytischen Lehrstuhls (Nachfolge Prof. T. Habermas) an der Frankfurter Goethe-Universität engagiert, der aufgrund der Machtpolitik in anderen Verbänden bisher nicht entsprechend nachbesetzt wurde.</p>
<p>Aus diesem Engagement für eine Psychoanalyse an den Universitäten heraus entstand auch die Anregung von Dominik Hardt, einem Studierenden aus Köln, Christa Leiendecker mit dem Bundesverdienstkreuz auszuzeichnen. Dieser Anregung ist der Bundespräsident gefolgt.</p>
<p>Liebe Christa, die Psychodynamische Liste und der LV der DGPT in Hessen gratulieren freudig und von Herzen!</p>
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