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	<title>Studium-Archiv | Psychodynamik Hessen</title>
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	<description>Die Zukunft der Psychodynamik in Hessen</description>
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	<title>Studium-Archiv | Psychodynamik Hessen</title>
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	<item>
		<title>Neues Psychotherapeutengesetz &#8211; Studierende alleine gelassen</title>
		<link>https://psychodynamik-hessen.de/neues-psychotherapeutengesetz-studierende-alleine-gelassen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 May 2023 07:46:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Psychotherapeutengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Studium]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aktuelle Regelungen zur Aus- und Weiterbildung der Psychotherapeut*innen Zum 01.09.2020 ist die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes in Kraft getreten (https://www.buzer.de/PsychThG_2020.htm). Demnach gelten für alle Studierenden, die ihr<span class="excerpt-hellip"> […]</span></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aktuelle Regelungen zur Aus- und Weiterbildung der Psychotherapeut*innen</strong></p>
<p>Zum 01.09.2020 ist die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes in Kraft getreten (<a href="https://www.buzer.de/PsychThG_2020.htm" target="_blank" rel="noopener">https://www.buzer.de/PsychThG_2020.htm</a>).</p>
<p>Demnach gelten für alle Studierenden, die ihr Studium nach dem 01. September 2020 begonnen haben, die neuen Regelungen des Psychotherapeutengesetzes. Gleiches gilt für Studierende, die zum 01. September 2020 ihr Bachelorstudium bereits begonnen hatten und durch universitäre Nachqualifizierungen die Vorgaben für den neuen Bachelorstudiengang noch erfüllen konnten.</p>
<p>Dies bedeutet, dass im Studium Psychologie/Klinische Psychologie und Psychotherapie der Abschluss eines Bachelor- und Masterstudiums vorliegen muss. Das Masterstudium wird mit einer Approbationsprüfung zum/zur Psychotherapeut*in (§§ 9 und 10 PsychThG) abgeschlossen. Die Prüfungsaufsicht liegt bei den Approbationsbehörden der Länder. Damit ist berufsrechtlich die Genehmigung zur Ausübung der Heilkunde als Psychotherapeut*in verbunden.</p>
<p>Im Gegensatz zur bisherigen Ausbildung, die Approbation und Fachkunde in den Bereichen Psychologische Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie gemeinsam vermittelt, fällt dieses Junktim in Zukunft auseinander:</p>
<p>• Durch das Studium werden in Form höherer Lehranteile und umfangreicher praktischer Tätigkeiten (BQT) die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation, d.h. die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde geschaffen.</p>
<p>• Dabei ist verpflichtend die Lehre in allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren über alle Altersspannen zu erbringen.</p>
<p>• Mit der neuen Approbation gibt es zunächst nur noch einen Heilberuf: den/die Psychotherapeut*in. <br />(<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/BJNR044800020.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/BJNR044800020.html</a>)</p>
<p>• Die Fachkunde, d.h. die Eintragung ins Arztregister mit der Möglichkeit im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) tätig zu werden, ist nur durch den erfolgreichen Abschluss einer sich an das Studium anschließenden mindestens fünf Jahre dauernden Weiterbildung in Vollzeit zu erwerben. (<a href="https://www.buzer.de/s1.htm?a=95c&amp;g=SGB+V&amp;ag=-1" target="_blank" rel="noopener">https://www.buzer.de/s1.htm?a=95c&amp;g=SGB+V&amp;ag=-1</a>).</p>
<p>• Erst zu Beginn der Weiterbildung erfolgt die Entscheidung für das künftige Tätigkeitsgebiet als Psychotherapeut*in für Erwachsene oder als Psychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche.</p>
<p>• Im Unterschied zur derzeitig rein ambulant durchgeführten Ausbildung in den Ausbildungsinstituten wird die künftige Weiterbildung mindestens 2 Jahre stationäre Tätigkeit, mindestens 2 Jahre ambulante Tätigkeit sowie fakultativ zusätzlich ein Jahr in einer Institution (Beratungsstellen, Einrichtungen nach SGB V etc.) erfolgen.</p>
<p>• Diese Weiterbildung erfolgt nach den Vorgaben der jeweiligen Weiterbildungsordnungen der Länder (WBO), die sich weitgehend an den Vorgaben der Musterweiterbildungsordnung (M-WBO) orientieren.</p>
<p>• Die Ordnungen wurden/werden derzeit von den Delegiertenversammlungen der Länder-Psychotherapeutenkammern verabschiedet und sind überwiegend bereits in Kraft. Quellen: Musterweiterbildungsordnung der BPtK: <a href="https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2022/05/Muster-Weiterbildungsordnung_Psychotherapeut_innen-der-BPtK.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2022/05/Muster-Weiterbildungsordnung_Psychotherapeut_innen-der-BPtK.pdf</a>. Für Hessen: <a href="https://ptk-hessen.de/download/weiterbildungsordnung-fuer-psychotherapeutinnen/" target="_blank" rel="noopener">https://ptk-hessen.de/download/weiterbildungsordnung-fuer-psychotherapeutinnen/</a></p>
<p>• Demnach müssen in Zukunft alle Teile der Weiterbildung (stationär, ambulant etc.) durch anerkannte Weiterbildungsstätten erbracht werden. Die Vorgaben zur Anerkennung regeln die jeweiligen Psychotherapeutenkammern der Länder.</p>
<p>• Aktuell ist noch nicht klar, wie eine Finanzierung der zusätzlich zu erbringenden Leistungen in der Weiterbildung erfolgen kann. Denn im Unterschied zur bisherigen Ausbildung findet die Weiterbildung verpflichtend in einem Anstellungsverhältnis bei der Weiterbildungsstätte statt.</p>
<p><strong>Wichtig!!! Übergangsregelungen nach § 27 PsychThG:<br /></strong>Aufgrund dieser Situation gibt es bei vielen Studierenden eine große Unsicherheit, ob und wie sie ihre Weiterbildung zum/zur Erwachsenen- oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in überhaupt durchführen können.</p>
<p>Nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes können alle Studierenden, die ihr Studium vor dem 01.09.2020 begonnen haben sowie alle Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einer Ausbildung nach „altem“ PsychThG befunden haben, eine Ausbildung nach den Regelungen des Psychotherapeutengesetzes vom 01.01.1999 („alt“) absolvieren/beenden. Diese Ausbildung zum PP oder KJP muss spätestens bis zum 01.09.2032 (in Ausnahmefällen 2035) mit Approbationsprüfung und Fachkunde abgeschlossen sein.</p>
<p>Eine besondere Regelung gilt für die Studierenden aus den pädagogischen Fächern, die an Hochschulen für angewandte Wissenschaften studieren, die mit einer KJP-Ausbildung verzahnte Masterstudiengänge eingerichtet haben. Dort können Interessierte noch bis zum 31. August 2026 in ein entsprechendes Studium aufgenommen werden</p>
<p>Nach den inzwischen erweiterten Vorgaben der Länder-Approbationsbehörden kann die Aufnahme in eine Ausbildung nach den Vorgaben des PsychThG vom 01.01.1999 (alte PP- oder KJP-Ausbildung) auch für Absolvent*innen der neuen Masterstudiengänge Klinische Psychologie/Psychotherapie erfolgen! Dies gilt in Hessen auch, wenn bereits eine Approbationsprüfung nach dem Studium bestanden wurde. Diese Gruppe müsste dann am Ende trotzdem eine zweite Approbationsprüfung nach altem Recht für PP und/oder KJP absolvieren, erhält dadurch aber auch die Genehmigung zur Tätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung nach SGB V, § 95 c. Bevor Sie sich dafür entscheiden, klären Sie dies bitte mit der zuständigen Approbationsbehörde.</p>
<p><strong>Fazit:<br /><em>Aufgrund der aktuell noch nicht absehbaren Finanzierung der Weiterbildung sowohl im stationären wie im ambulanten Bereich empfehlen wir allen Studierenden oder Masterabsolvent*innen (die ihr Studium vor dem 01.09.2020 begonnen haben), sich diese Übergangsbestimmungen sehr genau anzusehen. U.U. kann es lohnender sein, jetzt noch eine Ausbildung nach altem Recht zu beginnen, da eine Beendigung bis zum 30.08.2032 auf jeden Fall möglich erscheint.</em></strong></p>
<p><em><strong>Nach Verabschiedung des PsychThG 2020 haben die Psychologie-Fakultäten zukünftig pro Jahr insgesamt 330 Masterstudienplätze im Fach Klinische Psychologie/Psychotherapie mit Approbation eingerichtet. Auch wenn diese im Moment noch nicht voll besetzt sind, ist nicht davon auszugehen, dass die dortigen Absolvent*innen anschließend eine bezahlte Weiterbildung absolvieren können. Stattdessen wird es eine große Zahl Approbierter nach den neuen Regelungen geben, die keine Fachkunde und damit keinen Zugang in die gesetzliche Krankenversorgung erhalten werden.</strong></em></p>
<p><em><strong>Auch durch die neue Approbationsordnung an den Universitäten hat sich die Lehrsituation nicht prinzipiell verändert: nach wie vor bilden die verhaltenstherapeutischen Schwerpunkte der Abteilungen für Klinische Psychologie/Psychotherapie einen Großteil der Lehrinhalte im Studium, sowohl für Erwachsenen- wie für Kinder-Psychotherapie. Die einzige Ausnahme bildet im Moment der entsprechende klinische Studiengang an der Universität Kassel.</strong></em></p>
<p><em><strong>Zusätzlich ist aus Sicht der Psychodynamischen Listen und der Ausbildungsinstitute für Psychoanalyse und Psychotherapie in Hessen noch offen, wie viele Plätze sie als Weiterbildungsstätten für eine künftige Weiterbildung zur Verfügung stellen können/werden. Denn die Aufwendungen für die geforderten Patientenbehandlungen unter Supervision sowie die geforderten Anteile der Selbsterfahrung sind ungleich höher als in den anderen Verfahren. Gleichzeitig bietet die etablierte Abrechnung den GKV-Patienten über die Ambulanzen an den anerkannten Ausbildungsstätten nach dem Psychotherapeutengesetz („alt“) die Möglichkeit, spätestens im zweiten Teil der Ausbildung eine angemessene Vergütung für die Patientenbehandlungen zu erhalten.</strong></em></p>
<div id="attachment_9292" style="width: 154px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-9292" src="https://psychodynamik-hessen.de/wp-content/uploads/2016/09/swp-2023.jpg" alt="" width="144" height="135" /><p id="caption-attachment-9292" class="wp-caption-text">Susanne Walz-Pawlitta</p></div>
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			</item>
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		<title>Besetzung der Akkreditierungskommissionen für die neuen Studiengänge Psychotherapie &#8211; Verfahrensvielfalt ad absurdum geführt?</title>
		<link>https://psychodynamik-hessen.de/besetzung-akkreditierungskommission-studiengaenge/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redakteur]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jun 2020 11:47:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fortbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Studium]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zu den politischen Auseinandersetzungen um die Akkreditierung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge Psychotherapie Nach Verabschiedung des Psychotherapeutenreformgesetzes und der neuen Approbationsordnung müssen die Studiengänge, die künftig<span class="excerpt-hellip"> […]</span></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zu den politischen Auseinandersetzungen um die Akkreditierung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge Psychotherapie </strong></p>
<p>Nach Verabschiedung des Psychotherapeutenreformgesetzes und der neuen Approbationsordnung müssen die Studiengänge, die künftig eine Approbation erteilen wollen, neue curriculare Strukturen mit entsprechenden Ausbildungsinhalten anbieten: verstärkte Angebote in berufspraktischen Übungen in allen Psychotherapieverfahren, Selbsterfahrung, vertiefende klinische Lehre und Forschungsmethoden. Während die meisten Bachelorstudiengänge Psychologie mit gewissen Zusatzkursen so aufgewertet werden können, dass sie dann auch in den künftigen Masterstudiengang Psychotherapie führen, müssen die Psychotherapie-Masterstudiengänge völlig neu aufgestellt werden. Ein besonders schwieriger Punkt wird dabei sein, wie die Breite der Verfahren und Altersschwerpunkte repräsentiert sind, die nicht aus der sowieso in der Psychologie dominierenden Verhaltenstherapie kommen.</p>
<p>Für alle neuen Studiengänge muss eine Akkreditierung stattfinden, die bundesweit von verschiedenen dafür zugelassenen Akkreditierungsagenturen<a href="/#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> durchgeführt wird. Sie erfolgt durch neutrale Gutachterkommissionen, in denen neben Professor*innen aus anderen Hochschulen auch je ein*e Vertreter*in aus der Berufspraxis und ein*e Vertreter*in der Studierenden sitzen. Die Vertretung der Berufspraxis ist besonders wichtig, weil ja künftig am Ende des Masterstudiums eine Approbation zum/zur Psychotherapeut*in stehen soll.</p>
<p>Aufgrund der Bedeutung der neuen Studiengänge für die Entwicklung des Berufs kommt den Kommissionen eine besondere Bedeutung zu, da sie neben den fachlichen Inhalten, der Ausstattung des Studiengangs mit Personal, Mitteln etc., der curricularen Struktur, die sog. Studierbarkeit zu untersuchen haben. Durch die Vorschriften des neuen Gesetzes und der Approbationsordnung gab es auf Ebene der Länderkammern Überlegungen, die Gutachter aus der Berufspraxis auf einer Liste zu sammeln, aus der die einzelnen Akkreditierungsagenturen dann die Gutachter für die Psychotherapie-Masterstudiengänge auswählen können.</p>
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<p>In Sorge um ihre hegemoniale Stellung bei der Ausgestaltung der Studiengänge gibt es bereits seit Anfang des Jahres 2020 Anstrengungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs), der Vereinigung der Hochschullehrer Psychologie, und des Fakultätentags Psychologie (FTPs), nicht nur die Studiengänge selbst, sondern auch die Gutachterkommissionen mit eigenen Vertretern zu besetzen. Dies ist umso befremdlicher als die Vertreter der Berufspraxis ja eigentlich die Studiengänge im Hinblick auf die Orientierung an der zukünftigen klinischen Praxis zu überprüfen haben, die auch die Vermittlung rechtlich relevanter Fragen, wie z.B. Berufsrecht, Berufsethik und Heilberufsrecht umfassen muss. Der Fakultätentag positioniert sich hingegen dazu im Hinblick auf die eigenen Interessen:</p>
<p><em>„Die ersten Akkreditierungsverfahren sind besonders bedeutsam, weil hier die Regeln für weitere Verfahren etabliert werden. Zu beachten ist, dass gemäß § 9(5) PsyThG die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen feststellt und hierzu über die Vertreterin oder den Vertreter der Berufspraxis Voraussetzungen feststellt und hierzu über die Vertreterin oder den Vertreter der Berufspraxis mitwirkt. <strong>Damit kommt den Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis künftig eine wichtige Rolle in den Akkreditierungsverfahren zu.</strong> Es gibt <strong>erste Anzeichen, dass versucht werden könnte, über die Vertretung der Berufspraxis Interessen durchzusetzen, die von den</strong> <strong>Interessen unserer Fachgesellschaft stark abweichen.</strong> DGPs und Fakultätentag werden Qualitätskriterien für den Ablauf der Verfahren und die Besetzung der Kommissionen formulieren und an die Institute, den Akkreditierungsrat und die Akkreditierungsagenturen sowie die zuständigen Ministerien und Landesprüfungsämter geben. In Bezug auf die Besetzung der Positionen für die Berufspraxis werden wir hierzu auch die Abstimmung mit den Landespsychotherapeutenkammern suchen. <strong>Es ist von großer Wichtigkeit, dass sich für die Akkreditierungsverfahren viele Kolleginnen und Kollegen als Gutachtende zur Verfügung stellen, um auf die Verfahren Einfluss nehmen zu können. </strong>Wir werden über die Fachgruppensprecherteams dazu aufrufen, Personen zu benennen, die diese Aufgabe wahrnehmen. <strong>Ziel ist es, dass bei Akkreditierungskommissionen für polyvalente Bachelorstudiengänge jeweils ein <u>professorales Mitglied</u> mit Fachkunde Psychotherapie und ein professorales Mitglied einer anderen Subdisziplin vertreten ist.“ <a href="/#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a></strong></em></p>
<p>Daran zeigt sich, wie groß die Anstrengungen der verhaltenstherapeutisch dominierten Universitätspsychologie sind, den Berufspraktikern aus anderen Verfahren kritischen Einblick in die Struktur der neuen Ausbildungsstudiengänge zu verweigern.</p>
<p>In treuer Gefolgschaft gegenüber den Anweisungen der DGPs und des Fakultätentags Psychologie hat der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP) gegenüber dem Sozialministerium und der nachgeordneten Behörde eine Liste möglicher Vertreter aus der Berufspraxis erstellt, die an künftigen Akkreditierungsverfahren mitwirken könnten. Benannt wurden <strong>zwei</strong> (!) <strong>Hochschullehrer</strong>, Frau Dr. Renate Frank, Gründerin und früher Leiterin des Ausbildungsgangs VT an der Justus-Liebig-Universität in Gießen sowie Prof. em. Fritz Mattejat aus Marburg, Gründer des Instituts für Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin an der Philipps-Universität Marburg (IVV). <strong>Ein Antrag der Psychodynamischen Listen</strong> auf der letzten Delegierten-Videokonferenz, die Zahl der benannten Berufspraktiker gegenüber dem Landesministeriums auf wenigstens <strong>vier Personen <u>aus verschiedenen Psychotherapieverfahren</u> aufzustocken</strong>, wurde vom Kammervorstand abgelehnt.</p>
<p><strong>Wir sehen dies mit Sorge:</strong> ursprüngliche mit der Reform verbundene Versprechen, an Stelle der jetzt weitgehend einseitigen Lehre an den Universitäten, alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren – oder auch Zugänge zur Psychotherapie wieder in die Lehre aufzunehmen – werden zunehmend ausgehöhlt. Dies in Richtung des Anspruches, als Verhaltenstherapeuten den Studierenden auch alle anderen Verfahren adäquat vermitteln zu können. Das bezweifeln wir. Es ist vielmehr eine Fortführung der einseitigen Ausrichtung – und wie bisher eine oft eher entwertende Darstellung anderer Verfahren in der Lehre zu befürchten.</p>
<p><strong>Unsere Kritik gilt ebenso einem Vorstand der Landespsychotherapeutenkammer (LPPKJP)</strong>, der seit seiner Wahl einseitig die Interessen einer universitär ausgerichteten Verhaltenstherapie vertritt. Die einseitige universitär-verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Besetzung der Liste der Berufsvertreter für die Akkreditierungskommissionen ist ein weiteres Beispiel dieser Politik. <strong>Seine eigentliche Aufgabe wäre es, für die gesamte Bandbreite der Profession einzutreten</strong>.</p>
<p>Ab Herbst 2020 werden die Akkreditierungen der Masterstudiengänge Psychotherapie beginnen, die meisten Universitäten planen, ab WS 2021/22 mit den neuen Masterstudiengängen zu beginnen. (swp)<a href="/#_ftnref1" name="_ftn1"></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://psychodynamik-hessen.de/besetzung-akkreditierungskommission-studiengaenge/">Besetzung der Akkreditierungskommissionen für die neuen Studiengänge Psychotherapie &#8211; Verfahrensvielfalt ad absurdum geführt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://psychodynamik-hessen.de">Psychodynamik Hessen</a>.</p>
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