Ambulante Versorgung im Wandel

In den letzten Jahren haben sich durch gesetzgeberische Maßnahmen Veränderungen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung ergeben. Die derzeit geführte gesundheitspolitische Diskussion steht stark im Zeichen struktureller Reformen der Versorgung, primär unter der Perspektive der Kosteneinsparung. Neben der Krankenhausreform richtet sich der Blick zunehmend auch auf die ambulante Versorgung und die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen. Für die schwierige finanzielle Situation der Krankenkassen gibt es unterschiedliche Ursachen. Wichtige Faktoren sind der demografische Wandel und die steigende Morbidität – insbesondere im Bereich psychischer Erkrankungen – sowie zunehmende Versorgungsengpässe in vielen Regionen.

Die ambulante Versorgung bildet traditionell das Rückgrat des deutschen Gesundheitssystems und hat im Vergleich zu stationären Einrichtungen und der Pharamindustrie mit 16% Kosten am Gesamtbudget des Gesundheitssystems den niedrigsten Anteil. Der überwiegende Teil medizinischer und psychotherapeutischer Leistungen, d.h. 97% der Behandlungen, wird in niedergelassenen Praxen erbracht, was sich nicht zuletzt auch während der Corona-Pandemie gezeigt hat. Die Zahl von Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist gestiegen. Trotzdem bleibt die verfügbare Behandlungszeit unzureichend, wegen zunehmender Bürokratie und der auf dem Hintergrund einer dem demografischen Wandel nicht angepassten Bedarfsplanung begrenzten Anzahl von Behandlungsplätzen. Gleichzeitig nimmt der Behandlungsbedarf zu.

Politisch wird derzeit über verschiedene Reformansätze diskutiert. Ein zentraler Vorschlag betrifft die Einführung eines Primärversorgungssystems, wonach Patientinnen und Patienten über Hausärztinnen und Hausärzte, digitale Ersteinschätzungsverfahren und Steuerungsmodule in die fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung vermittelt bzw. gesteuert werden sollen. Ziel soll eine bessere Koordination der fachgerechten Behandlung und eine effizientere Nutzung der vorhandenen Ressourcen sein, in der Vorstellung dadurch Kosten zu sparen.

Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Kontext der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen zu. Konflikthafte Trennungen, Todesfälle, Verlust des Arbeitsplatzes, schwere Erkrankungen sind verunsichernde und einschneidende Ereignisse, die in die psychische Gesundheit hineinwirken und sie beeinträchtigen können. Auch gesellschaftliche und politische Veränderungen spielen eine Rolle, auch durch diese ist der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung in den letzten Jahren deutlich gestiegen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

Für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ergeben sich daraus spezifische Herausforderungen. Psychische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter haben häufig eine hohe Entwicklungsdynamik und können langfristige Auswirkungen auf Bildungsbiografien, soziale Teilhabe und gesundheitliche Entwicklung haben. Frühzeitige und niedrigschwellige therapeutische Interventionen sind daher von besonderer Bedeutung.

Aus fachlicher Sicht ist es daher zentral, dass gesundheitspolitische Reformen den direkten Zugang für psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten, gleich welchen Alters, zur psychotherapeutischen Behandlung erhalten und weiterentwickeln. Modelle, die zusätzliche Zugangshürden schaffen, wie z. B. eine Überweisung durch einen Hausarzt oder Hausärztin zu Psychotherapeuten, bedeuten Bürokratie und Erschwernis für Betroffene. Sie könnten insbesondere für Kinder, Jugendliche und ihre Familien problematisch sein und die Aufnahme einer erforderlichen Psychotherapie erschweren.

Bedarfsplanung und Versorgungsrealität

Erwachsenen-, sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind ein zentraler Bestandteil der ambulanten Versorgung psychischer Erkrankungen in allen Lebensphasen. Sie arbeiten im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung mit eigenem Versorgungsauftrag und unterliegen – wie andere Fachgruppen auch – der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Bedarfsplanung innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung bestimmt, wie viele Vertragsarztsitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einer Region zur Verfügung stehen. Die derzeitige Bedarfsplanung legt die Zahlen von 1999 zu Grunde, berücksichtigt nicht den zwischenzeitlichen demografischen Wandel und weitere Faktoren. Planungsinstrumente werden zunehmend kritisch diskutiert, da sie regionale Unterschiede in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen, z.B. etwa durch soziale Belastungen oder besondere demografische Strukturen, im Versorgungsbedarf nur begrenzt abbilden. Längere Wartezeiten auf ein Erstgespräch oder einen Behandlungsplatz sind eine Folge davon. Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zeigt sich, dass formale „Überversorgung“ in der Bedarfsplanung nicht selten mit langen Wartezeiten in der Praxis einhergeht.

Psychische Erkrankungen beginnen häufig bereits im Kindes- und Jugendalter und können ohne angemessene Behandlung langfristig erhebliche Auswirkungen auf Entwicklung, Bildungsbiografie und gesellschaftliche Teilhabe haben. Der ambulanten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kommt daher implizit auch eine zentrale präventive und langfristig gesundheitsökonomisch relevante Funktion zu. Das gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung Erwachsener.

Vor diesem Hintergrund sollten gesundheitspolitische Reformen der ambulanten Versorgung die spezifischen Bedingungen psychotherapeutischer Arbeit mit allen Altersgruppen, mit Erwachsenen und insbesondere mit Kindern und Jugendlichen differenziert berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem:

  • ein niederschwelliger Zugang zur Behandlung,
  • eine dem demografischen Wandel und Versorgungsbedarf angepasste Bedarfsplanung,
  • verlässliche und verbindliche Rahmenbedingungen für psychotherapeutischen Nachwuchs und der Weiterbildung.

Psychische Gesundheit im Erwachsenen-, Kindes- und Jugendalter ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, eine langfristige Gesundheit und damit auch eine Voraussetzung für eine stabile Gesellschaft. Eine zukunftsfähige ambulante Versorgung muss diesem Umstand stärker Rechnung tragen.

Aktuell erleben wir einen Angriff auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung insgesamt. Von Honorarkürzungen über weitere „Steuerungs“-Vorschläge, die tief in die Fachlichkeit eingreifen. Mehr dazu finden Sie in unserer Wahlbroschüre und unter Aktuell.