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Angriffe auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung

Aufruf zur Demonstration

30. April 2026

Aufruf zur Demonstration

30. April 2026

Angriffe auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung

Von der Honorarabsenkung bis zu in unsere Fachlichkeit eingreifende Reformvorhaben, informieren Sie sich über Beschlüsse, Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit, aktuelle Gesetzesvorhaben und Aktivitäten auf der Seite der DGPT: https://dgpt.de/aktuelle-informationen/honorarabsenkung.

Bundesweite gemeinsame Demonstration der Verbände gegen Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie – 15.4.26, Berlin – Statement unseres Mitglieds Christa Leiendecker

Verbände gegen Kürzungen in der Psychotherapie!
Wer an der psychischen Gesundheit spart, spart an der falschen Stelle

Christa Leiendecker bei der Demonstration der Verbände am 15.04.2026 gegen Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie

Statement Christa Leiendecker

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

ich grüße Sie alle ganz herzlich und freue mich, dass Sie so zahlreich gekommen sind!

Bei den vorgelegten Sparplänen geht es nicht nur um finanzielle Attacken der Kassen, sondern auch um sehr kurzsichtige, finanziell motivierte, destruktive inhaltliche Eingriffe der Kassen gegen die Verfahrensvielfalt in der ambulanten Psychotherapie.

Weltweit werden wir um die psychotherapeutische Versorgung in der BRD beneidet, jetzt müssen wir „Verschlimmbesserungen“ befürchten.

Das werden wir ärztliche, Psychologische und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Verantwortung für unsere Patient*innen nicht zulassen!!! Es ist unsere Pflicht, dies klar öffentlich zu benennen und im Interesse der Patient*innen zu verhindern!

Man merkt, dass wir dabei nicht mitdenken durften – das holen wir heute hier fundiert nach!

1967 wurden gemeinsam von Ärzten und Krankenkassen die Psychotherapie-Richtlinien und Psychotherapie-Vereinbarungen theoretisch konzipiert und wissenschaftlich fundiert entwickelt.

Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA - Unterausschuss Psychotherapie) werden sie bis heute kontinuierlich wissenschaftlich fundiert weiterentwickelt.

Sie basieren auf dem Wissen, dass es unterschiedliche Zugänge zur menschlichen Psyche gibt und tragen dem in ihrer Konstruktion der unterschiedlichen Psychotherapieverfahren Rechnung!

Patient*innen bringen eigene Lebensgeschichten, Konfliktmuster und Bewältigungsstrategien mit.

Die Vielfalt der Psychotherapie-Verfahren ermöglicht den Patient*innen das Verfahren wählen, das zu ihnen passt – um sich besser zu verstehen, sich zu verändern und sich weiterzuentwickeln.

Die Verfahren unterscheiden sich in ihren wissenschaftlichen Zugängen und entsprechend in ihren Behandlungsdauern und wöchentlichen Sitzungsfrequenzen.

Mit dem Verweis auf die unterschiedlichen Behandlungsdauern bei gleicher wissenschaftlicher Anerkennung fordert der Verband der Ersatzkassen (vdek) nun gleiche Behandlungsumfänge für alle Psychotherapieverfahren. Er verkennt den Kern unserer psychotherapeutischen Arbeit.

Diese ungenierte Ignoranz der zentralen inhaltlichen Bedeutung der Grundstruktur des Verfahrensbezugs in der wissenschaftlichen ambulanten Psychotherapie samt der impliziten Vorstellung des vdek einer Einheitspsychotherapie erschreckt und empört.

Gemeinsam mit allen hier heute anwesenden Vertretern der unterschiedlichen Psychotherapieverfahren sagen wir klar:

Diesen inhaltlichen Angriff weisen wir entschieden zurück – eine Einheitspsychotherapie nicht mit uns!

Ein derartiger Eingriff in die von uns zu verantwortende klinische Praxis verbietet sich seitens des vdek – in der Humanmedizin wäre etwa der Vorschlag: „Operieren Sie doch bitte aus Kostengründen das Knie nur halb!“ undenkbar!!

Hände weg von inhaltlicher Einmischung in die klinische Behandlungspraxis der Psychotherapeut*innen!!!

Die Depression z.B. nimmt in der Prävalenz seelischer Erkrankungen einen Spitzenplatz ein, ebenso bei den Krankschreibungen.

Viele Patient*innen – insbesondere mit chronischen Verläufen und frühen Traumatisierungen – benötigen spezifische, oft längerfristige, teils auch hochfrequente Therapieangebote der verschiedenen Psychotherapieverfahren.

Diese Versorgung muss erhalten bleiben.

Kurzfristige Einsparungen dürfen nicht dazu führen, dass langfristig mehr Chronifizierung, mehr Arbeitsunfähigkeit und höhere Folgekosten entstehen.

Im Interesse der Patient*innen lassen wir nicht zu, dass für kurzsichtige finanzielle Einsparungen langfristig Kosten der Chronifizierung samt erhöhter Arbeitsunfähigkeit riskiert und in Kauf genommen werden!!!

Noch einmal: Nicht mit uns! Hände weg von inhaltlicher Einmischung in die klinische Behandlungspraxis der Psychotherapeut*innen!!!

Kundgebung Bündnis Psychotherapie in Hessen – die hessischen Verbände protestieren gemeinsam!