Aus- und Weiterbildung der Psychotherapeut*innen

Trotz großen Widerstands unserer Verbände wurde im November 2019 das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet, das zum 01. September 2020 in Kraft trat. Für alle, die nach September 2020 ein Studium der Psychologie begonnen haben, gilt ein Ausbildungsmodell, das ähnlich der ärztlichen Ausbildung eine Approbation direkt nach einem Psychotherapiestudium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule vorsieht. Aus ordnungspolitischen Gründen übergangen wurden die Ergebnisse des Forschungsgutachtens, wonach eine Beibehaltung der bisherigen erfolgreichen Ausbildungsstrukturen von der überwiegenden Mehrzahl der Therapeuten und Ausbildungsteilnehmer*innen gewünscht worden war.

Im Unterschied zur Studienstruktur in anderen Heilberufen folgt der Studienverlauf der Bachelor-Master-Struktur der grundwissenschaftlichen Psychologie-Studiengänge, ergänzt um spezifisch psychotherapeutische Ausbildungsinhalte und abgeschlossen durch eine Approbationsprüfung zur/zum „Psychotherapeut*in“. Wie bei den ärztlichen Kolleg*innen folgt danach eine insgesamt 5-jährige Weiterbildung.

Im Verlauf der Etablierung dieser neuen klinisch-therapeutischen Psychologie-Studiengänge ist es zur Einrichtung einer Vielzahl neuer Professuren und Abteilungen in den psychologischen Studiengängen gekommen, die weitgehend von verhaltenstherapeutisch orientierten Kolleginnen und Kollegen besetzt wurden. Trotz der im Gesetz vorgesehenen Breite der Verfahrenslehre in den Universitäten sind die Lehrstühle kaum mit tiefenpsychologisch, analytisch oder auch systemisch qualifizierten Professoren besetzt.

Die gegenwärtige Situation der verhaltenstherapeutischen Monopolbildung in der klinischen Psychologie lässt große Besorgnisse bezüglich der künftigen Verfahrenspluralität entstehen, verbunden mit neuen Ansätzen einer verfahrens- und methodenübergreifenden „Allgemeinen Psychotherapie“, in der die psychodynamischen und systemischen Verfahren nicht mehr angemessen gelehrt werden. Zentrale Anliegen unserer Fraktionen sind daher auf den Erhalt der Verfahrensbindung der Psychotherapie sowie auf den Erhalt des Wissenschaftlichen Beirats als gemeinsames Gremium mit den psychotherapeutisch tätigen Ärzten gerichtet.

Für die Lehre und praktische Ausbildung in den Hochschulambulanzen fordern wir eine strukturelle Einbindung von klinisch erfahrenen und qualifizierten Dozenten aller wissenschaftlich anerkannten Verfahren sowie die Einbeziehung der Institute zur Einrichtung der begleitenden Selbsterfahrung, die auch im Studium einen geschützten Raum benötigt. Allen Tendenzen, eine Einheitspsychotherapie zu befördern oder eine unproblematische Vereinbarkeit der Psychotherapie-Schulen zu postulieren, treten wir mit Überzeugung und Engagement entgegen.

Für alle neuen Studienabsolvent*innen gilt es, nach der erworbenen Approbation eine 5-jährige verfahrensbezogene Weiterbildung zu absolvieren, die zum/zur Fachpsychotherapeut*in in einem Gebiet (Erwachsene, Kinder und Jugendliche oder Neuropsychologie) qualifiziert und mit der Qualifikation in einem der wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren – Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Systemische Psychotherapie oder Verhaltenstherapie – verbunden ist. Diese Weiterbildung ist in Vollzeit im Angestelltenverhältnis verpflichtend mindestens 2 Jahre stationär und 2 Jahre ambulant in entsprechend zugelassenen Weiterbildungsstätten zu absolvieren. Sie richtet sich nach den Vorgaben der Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) auf Bundes- und der hessischen Weiterbildungsordnung (HWBO) auf Landesebene (https://www.ptk-hessen.de/download/weiterbildungsordnung-fuer-psychotherapeutinnen/).

Durch die Umsetzung des Gesetzes haben die Psychotherapeutenkammern eine große Bedeutung für die Erarbeitung neuer Weiterbildungsordnungen auf Bundes- und Länderebene bekommen, deren Regelung in die Hoheit der Landeskammern fällt. Die Psychodynamische Liste PP und das Bündnis KJP Hessen werden sich dafür einsetzen, die bewährten Bildungswege in unseren Instituten mit ihrer curricularen Vermittlung von Theorie, Selbsterfahrung und supervidierter Praxis auch für eine künftige Weiterbildung zu erhalten.

Obwohl die Ausbildungsreform vom Bundesgesundheitsministerium maßgeblich gewünscht und vorangetrieben wurde, hat die Reform aktuell in ein Dilemma geführt, sowohl für die Ausbildungsinstitute als potentielle zukünftige Weiterbildungsstätten als auch für die Absolventen der neuen Studiengänge: trotz großem Engagement der Studierenden, der psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbände und der Psychotherapeutenkammern hat der Gesetzgeber bis heute keine ausreichende Sicherung der Finanzierung der Weiterbildung geregelt. Dies verzögert die Umsetzung erheblich, die Einrichtung von Weiterbildungsstätten ist nur unter prekären finanziellen Bedingungen möglich – für alle Beteiligten.

Bereits jetzt ist abzusehen, dass aufgrund eines dadurch hervorgerufenen Mangels an Weiterbildungsstätten sowohl im stationären wie im ambulanten Bereich die jährlich allein in Hessen ca. 400 neu approbierten Absolvent*innen dieses Studiums nicht in der Lage sein werden, angemessene bezahlte Weiterbildungsstellen zu bekommen, um nach 5 Jahren die Anerkennung als „Fachpsychotherapeut*in“ mit der Abrechnungsgenehmigung für die GKV zu erhalten.

Die hessischen Institute bilden derzeit noch viele PiA nach dem ersten Psychotherapeutengesetz aus. Dennoch sind durch die Vorgaben der Ausbildungsreform die Übergangszeiten begrenzt – d.h. bis zum 31.08.2032, bzw. in Ausnahmefällen 31.08.2035 müssen die bisherigen Ausbildungen mit Approbation und Fachkunde abgeschlossen sein.

Einige Kliniken und Institute haben bereits eine Akkreditierung und Zulassung als Weiterbildungsstätte erreicht. Viele Institute in Hessen sind zurzeit dabei, eine Akkreditierung als ambulante Weiterbildungsstätten vorzubereiten. Zum aktuellen Stand kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Homepages der Institute und die Homepage der PTK Hessen: www.ptk-hessen.de.

Unsere Aus- und Weiterbildungsinstitute:

Die Ausbildungen in den Instituten und den ihnen angeschlossenen Ambulanzen nach den Bedingungen des Psychotherapeutengesetzes werden noch bis 2032/2035 Jahre in der bisherigen Form möglich bleiben. Dies bedeutet für alle, die noch unter das Psychotherapeutengesetz 1999 fallen, dass nach einem Studium der Psychologie oder der Pädagogik/Sozialpädagogik eine zur Approbation und Fachkunde führende Ausbildung absolviert wird. In den als Ausbildungsstätten anerkannten Instituten gibt es klare, curriculare Ausbildungswege für PP und KJP, in denen unter fachkundiger und praxiserfahrener Leitung die Selbsterfahrung, die theoretischen Inhalte sowie die Behandlungsführung unter Supervision vermittelt werden.

Auch nach dem Erwerb von Approbation und Fachkunde als PP/KJP können Sie eine Zusatzqualifikation in einem weiteren Psychotherapieverfahren erwerben. Die dafür gültige Weiterbildungsordnung für PP/KJP in Hessen entnehmen Sie bitte der Homepage der Psychotherapeutenkammer: https://ptk-hessen.de/weiterbildung-fuer-psychologische-psychotherapeutinnen-und-kinder-und-jugendlichenpsychotherapeutinnen/. Die Institute bemühen sich, auch für diese Weiterbildungen eine Akkreditierung als Weiterbildungsstätten zu erhalten, aktuell gelten dafür unterschiedliche Übergangsregelungen.

Aktuell sind die Institute damit befasst, die Akkreditierung als Weiterbildungsstätten für die nach dem Ausbildungsreformgesetz approbierten „Psychotherapeut*innen“ zu erreichen. Bis Ende 2026 dürften die ersten Weiterbildungsplätze eingerichtet sein. Den jeweils aktuellen Stand entnehmen Sie bitte den Homepages der Institute.

Für die Ärztinnen und Ärzte, die eine Facharztweiterbildung im Fach Psychosomatik und Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie absolvieren oder absolviert haben, besteht an allen analytischen Instituten die Möglichkeit, eine Zusatzweiterbildung Psychoanalyse zu absolvieren. Dazu können sie ihre ambulanten Behandlungsfälle in den Institutsambulanzen abrechnen. Gleiches gilt für Ärztinnen und Ärzte anderer Gebietsbezeichnung, die eine Zusatzweiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Erwachsene oder Kinder mit entsprechender Fachkunde erwerben möchten.

Die Psychodynamische Liste PP und das Bündnis KJP Hessen setzen sich mit ihren Verbänden ein für:

  • eine dem jeweiligen Verfahren angemessene Gegenfinanzierung der Weiterbildung, die Theorie, Supervision und zumindest Teile der Selbsterfahrung beinhaltet.
  • Wir haben uns erfolgreich für die Aufnahme der Möglichkeit einer Qualifikation in mehr als einem Verfahren in einer Gebietsweiterbildung in der MWBO für Psychotherapeut*innen eingesetzt. Dies beinhaltet, dass auch in Zukunft die Verknüpfung der analytisch begründeten Verfahren in einer Gebietsweiterbildung (in Tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie) erfolgen kann, damit die Absolvent*innen dann mit beiden Fachkunden an der Krankenversorgung teilnehmen können.
  • Innerhalb der PTK Hessen engagieren wir uns kontinuierlich für eine Umsetzung der HWBO in den entsprechenden Richtlinien der Kammer, die an fachlichen Kriterien und Notwendigkeiten orientiert ist, im Sinne der Aufrechterhaltung der Qualität – bei gleichzeitiger Ausräumung erschwerender Hürden in der Realisierung.
  • Dazu gehört die Unterstützung der Weiterbildung an Instituten, um die notwendige Verschränkung der Selbsterfahrung mit den theoretischen, behandlungstechnischen und supervisorischen Angeboten zu gewährleisten. Diese können eine koordinierende Funktion zur Verhinderung von Modularisierung, Zersplitterung der Weiterbildung und Vereinzelung der Weiterbildungsteilnehmenden übernehmen.
  • Dazu gehört auch eine tatsächlich verfahrensübergreifende Umsetzung des stationären Abschnitts der Weiterbildung – unabhängig von der Verfahrensqualifikation der Weiterbildungsermächtigten – über die Hinzuziehung entsprechend qualifizierter Dritter. Gleiche Chancen für Weiterbildungsteilnehmende in allen Verfahren!
  • In den politischen Bemühungen wenden wir uns auch in Zukunft gegen alle Versuche, die Verfahrensbindung der Psychotherapie aufzuweichen, in der universitären Ausbildung, in der Approbationsprüfung, in den Weiterbildungsordnungen, ebenso gegen Verkürzungen der notwendigen Weiterbildungszeiten mit Hinweis auf das spezialisierte Studium. Weiterbildung erfordert einen inneren Prozess, der in Ruhe und mit hoher fachlicher Qualifizierung in der Breite der Versorgung wie in der angemessenen Vertiefung eines Psychotherapieverfahrens erfolgen kann.

Eine Auflistung der Institute, die eine Aus- und Weiterbildung in Systemischer Psychotherapie anbieten finden Sie unter folgenden Links: