Arbeitsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten der Psychotherapeutenkammer Hessen

In Paragraf 16 der Satzung der hessischen Psychotherapeutenkammer ist festgelegt, dass durch einen Beschluss der Delegiertenversammlung Arbeitsgruppen gebildet werden können. Die Arbeitsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten (KJP-AG) ist als eine solche Arbeitsgruppe in der Satzung explizit aufgeführt. Sie wurde von einer Delegiertenversammlung eingerichtet, um den besonderen Interessen und Herangehensweisen der KJP in ihrem Berufsfeld ein angemessenes Austauschgremium mit Querschnittfunktion für die Kammerarbeit einzurichten. Der KJP-AG gehören diejenigen Mitglieder an, die in Funktionen als KJP oder als KJP in Ausbildung in Organen, Ausschüssen und weiteren Einrichtungen der Kammer tätig sind und über eine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und -therapeut verfügen bzw. diese anstreben. Nach deren Selbstauskunft soll die Berufstätigkeit mit deutlichem Schwerpunkt als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und –therapeut erfolgen, bzw. die Mitgliedschaft in der Kammer während der Ausbildung sowie der Weiterbildung zum KJP bestehen. In der Satzung ist auch festgelegt, dass mindestens ein Mitglied des Vorstandes ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sein muss, die beziehungsweise der sich als überwiegend auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in ihrer beziehungsweise seiner Berufsausübung tätig erklärt. Ebenso muss in jedem Ausschuss der Kammer die Berufsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten vertreten sein, ebenso in der Delegiertenversammlung in angemessener Zahl. Die Satzung der Kammer regelt auch, dass die Zahl der gewählten Bundesdelegierten mit einer Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mindestens dem Anteil dieser Berufsgruppe an den Kammermitgliedern entsprechen muss.

Aktuelle Themen der KJP-AG sind u.a.:

  • Die Änderung der Berufsordnung dahingehen, dass die erste Psychotherapeutische Sprechstunde zur Klärung der Sorgerechtsfrage genutzt werden kann, sofern nur ein Elternteil das Kind vorstellt
  • Datenschutz von Kindern und Jugendlichen in der elektronischen Patientenakte (ePA).
  • Nutzbarkeit von Instrumenten zur Qualitätssicherung der Behandlung von Kindern und Jugendlichen.
  • Digitalisierung in der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen.

Folgende beispielhafte Aufgabenfelder wurden von den Mitgliedern der KJP-AG in den letzten Jahren mit besonderer Aufmerksamkeit bearbeitet:

  • Bei der Erarbeitung der Berufsordnung wurden spezielle Formulierungen für die psychotherapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aufgenommen.
  • Aufgrund der Veränderungen der Studiengänge und –abschlüsse, bedingt durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Bologna-Reform), hat sich die KJP-AG vehement für den Masterabschluss als Zugang zur KJP-Ausbildung ausgesprochen und damit für ein gleich hohes akademisches Zugangsniveau für die psychotherapeutischen Heilberufe (PP und KJP).
  • Die KJP-AG erarbeitete eine Stellungnahme der Kammer zur Einführung von G 8 an den Gymnasien und wies auf mögliche Folgen der drastischen Verkürzung von Schulzeit hin.
  • Mitarbeit an der Stellungnahme des Vorstandes zum Kinderschutzgesetz der Bundesregierung.
  • Mitarbeit an den Weiterbildungsordnungen (spezielle Psychotherapie bei Schmerz, spezielle Psychotherapie bei Diabetes)

Dem Bündnis KJP Hessen ist es ein ständiges Anliegen, insbesondere bei Muster-Weiterbildungsordnungen und deren Umsetzung auf Landesebene, die Sichtweise aller psychotherapeutisch anerkannter Verfahren mit der Berücksichtigung deren Umsetzbarkeit in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen einzubringen.