Ausschuss Wissenschaft und Forschung
Der Ausschuss Wissenschaft und Forschung wurde mit Gründung der Kammer 2003 als satzungsrelevantes Gremium eingerichtet. Zentrale Anliegen waren ein Dialog zwischen den Berufsangehörigen der unterschiedlichen Arbeitsfelder und die Initiierung von Forschungsprojekten, die in der evidenzbasierten klinischen Forschungswirklichkeit an den VT-dominierten Hochschulen keine Chance auf Finanzierung mehr haben, für die therapeutische Praxis aber von hoher Relevanz sind. Hierzu wurden im Laufe der Jahre verschiedene Projekte auf den Weg gebracht. Die Arbeit im Ausschuss orientierte sich wesentlich an den Grundlagen des Beschlusses der Delegiertenversammlung vom 8. 2. 2003, ein Beschluss, der auch Bestandteil der Geschäftsordnung des Ausschusses ist (laut Homepage PTK 4/2025):
„Die Kammer richtet einen Ausschuss für Wissenschaft und Forschung ein. Aufgabe dieses Ausschusses ist es,
- im Sinne eines Wissenschaftsmanagements den wissenschaftlichen Diskurs zwischen Praktikern und Forschung und Wissenschaft zu initiieren, zu organisieren und zu fördern;
- Verbindungen zwischen Praktikern, Ausbildungsinstitutionen, Forschern und der Kammer zu initiieren bzw. zu unterstützen;
- die fachliche Auseinandersetzung und Verständigung zwischen den psychotherapeutischen Strömungen und Schulen sowie innerhalb der gesamten Psychotherapeutenschaft zu fördern, die Bedeutung und Stellung der Psychotherapie in der Auseinandersetzung mit der Gesellschaft und ihren Institutionen zu vertreten und dazu gegebenenfalls wissenschaftlich fundierte Stellungnahmen einzuholen;
- die Arbeit der Kammer durch kritische Sichtung der für die Psychotherapie relevanten Forschung zu unterstützen;
- Fragen der psychotherapeutischen Versorgung, der psychotherapeutischen Praxis und der wissenschaftlichen Begründung von Psychotherapie, die aus der Berufsausübung entstehen und als relevant erachtet werden gegenüber Vertretern aus Wissenschaft und Forschung zu artikulieren und gemeinsame Bemühungen um Antworten und Lösungen zu initiieren und zu unterstützen.“
In diesem Kontext wurde in Kooperation mit Prof. Heidi Möller, FB Psychologie in Kassel, eine Mitgliederbefragung zur Bedeutung von Supervision erarbeitet, die in einem Forschungsprojekt ausgewertet und publiziert wurde. Ebenso wurden die Grundlagen des Methodenpapiers im Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie sowie die Grundlagen der Leitlinienerstellung im Ausschuss einer kritischen Sichtung unterzogen. Darüber hinaus war der Ausschuss beratend für andere Ausschüsse und die Delegiertenversammlung tätig, z.B. bei Anträgen auf Akkreditierung und Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen fraglicher Anbieter.
Um diesen Aufgabenstellungen nachkommen zu können, war es wichtig, diesen Ausschuss so zu besetzen, dass die wichtigsten Strömungen und Traditionen in der Psychotherapie vertreten sind. Nach den Bestimmungen der Kammersatzung müssen im Ausschuss darüber hinaus beide Berufsgruppen (PP und KJP) vertreten sein.
2016 kam es auf Betreiben des damals neu gewählten Vorstandes zu einer Neu-Ausrichtung des Ausschusses mit anhaltenden Auseinandersetzungen in Folge über dessen Funktion. Es kam zu einer Reduzierung der Ausschussmitglieder auf 3 (!) Personen (davon 2 VT), die eine gleichberechtigte Repräsentanz aller therapeutischen Grundrichtungen in der Kammerversammlung nicht mehr darstellte. In völliger Abkehr vom Ausschussmodell, wonach der Ausschuss ein Organ der Delegiertenversammlung (DV) ist, wurde den DV-Delegierten eine Agenda vorgelegt, die den Kern zukünftiger Ausschussarbeit auf eine Zuarbeit für den Vorstand bei gleichzeitiger Konzentration auf die Bewertung von Forschungsvorhaben, die mit dem Wunsch nach Unterstützung an die Kammer herantreten, legte. Es bestand die Sorge, dass der Ausschuss als direkter Dienstleister für die Forschungsinteressen einzelner verhaltenstherapeutisch orientierter Hochschulprofessoren und ihrer Studenten/Doktoranden benutzt werden könnte. Aus unserer Sicht sinnvoll erschien, z.B. auf der Homepage der Kammer eine Kontaktmöglichkeit für Mitglieder zur Mitarbeit an Forschungsprojekten zur Verfügung zu stellen, für deren Durchführung dann aber der anbietende Lehrstuhl und nicht die Kammer oder gar der Ausschuss eine Verantwortung übernimmt.
In der letzten Wahlperiode fand eine partielle Annäherung der unterschiedlichen Standpunkte hinsichtlich der Arbeit des Ausschusses statt.
Der Ausschuss beschäftigt sich weiterhin mit Anfragen zu Forschungsunterstützung und hat eine Umfrage zur Integration von Wissenschaft in praktisches therapeutisches Arbeiten initiiert. Dabei wurden Bedarfe der Praktiker:innen in Bezug auf die Interpretierbarkeit und Zugänglichkeit wissenschaftlicher Befunde erfasst und im Ausschuss potentielle Implikationen aus den Umfrageergebnissen abgeleitet. Die Veröffentlichung dieser Befunde steht noch aus.
Im Einklang mit der Satzung halten wir weiterhin die Beratung der Delegiertenversammlung und anderer Ausschüsse über aktuelle, politisch und berufspolitisch relevante Entwicklungen und deren wissenschaftliche Implikationen für zentrale Aufgaben des Ausschusses.
Diese könnten z.B. sein:
- Beratung der DV im Hinblick auf Internetgestützte psychotherapeutische Interventionen – Forschungsergebnisse, zur Verbreitung, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Anwendbarkeit sowie zur Entwicklung marktgesteuerter Anbietergesellschaften solcher Programme.
- Folgen dieser Entwicklungen für die therapeutische Beziehung, den Rahmen und die Grundlagen von Abstinenz und Vertraulichkeit sowie Kriterien für ihre Anwendung (in Kooperation mit Ausschuss EBO) und daraus zu entwickelnde Vorgaben für Anbieter und Anwender. Dieses Thema hat eine gesundheitspolitisch hohe Bedeutung und erfordert aufgrund der Unübersichtlichkeit des Marktes eine fundierte Beratung der DV durch den Ausschuss.
- Forschungsprojekte und Ergebnisse zur Erforschung sozial- und psychotherapeutisch wirksamer Behandlungsansätze in der Versorgung von Migrantinnen und Migranten.
- Folgenabschätzung der Direktausbildung an der Universität mit anschließender Approbation für die Berufsverläufe und Statusbildungen im Bereich der Profession und ihre Auswirkungen auf die Aufgaben der Kammer.
- Folgeabschätzung zur Entwicklung des Heilberufs nach einer einheitlichen Approbation, insbesondere für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (gemeinsam mit der KJP-AG).
