Gemeinsamer Beirat Psychotherapeutenkammer und Landesärztekammer Hessen nach § 2(4) des Hessischen Heilberufsgesetzes

Der gemeinsame Beirat bildet ein gemeinsames Gremium aus Mitgliedern der Landesärztekammer und der Psychotherapeutenkammer Hessen „zur gemeinsamen Erörterung von die Ausübung der Psychotherapie betreffenden Fragen, insbesondere zur Weiterbildung und Berufsordnung“.

Psychodynamik Hessen: Gemeinsamer Beirat. Das Bild zeigt einen Redner.Der Gemeinsame Beirat ist paritätisch aus Mitgliedern der beiden Kammern besetzt, derzeit sind es je 5 Mitglieder pro Kammer. Der Beirat bestimmt ein vorsitzendes Mitglied aus den von den jeweiligen Kammern benannten Mitgliedern, die beiden vorsitzenden Mitglieder wechseln sich jährlich im Vorsitz ab und vertreten sich gegenseitig.

Ziel der Arbeit des Beirates ist insbesondere die Verabschiedung von Empfehlungen zur Qualitätssicherung und zur Koordination der Weiterbildungsgänge beider Berufsgruppen.

Aus Sicht der Psychodynamischen Liste PP und des Bündnis KJP Hessen hat dieses Gremium eine zentrale Funktion des notwendigen Austausches und der Zusammenarbeit angesichts grundlegender Reformen der Aus- und Weiterbildung, insbesondere in Folge des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes. Letzteres hat einerseits zu vermehrten Spannungen zwischen den Berufsgruppen geführt. Andererseits bergen die mit der Reform einher gehenden Veränderungen ein großes Potential der Bildung von Synergien in der Vertretung der berufspolitischen Interessen des gemeinsamen Berufsfeldes Psychotherapie. Hinsichtlich der Umsetzung der neuen Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut:innen sind wir auf eine Kooperation der beiden Berufsgruppen zentral angewiesen.

Der Gemeinsame Beirat ist derzeit von Seiten der PTK Hessen allein durch Vorstandsmitglieder der Kammer besetzt, Vertreter:innen der Psychodynamischen Liste PP und des Bündnis KJP Hessen wurden von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Unsere Listen haben gegen dieses Vorgehen auch bei der Aufsichtsbehörde protestiert, wenn auch vergeblich. Wir konnten uns – auch im Kontakt mit Vertreter:innen der Ärztekammer – trotzdem für eine gedeihliche Zusammenarbeit einsetzten: so für die Möglichkeit der Hinzuziehung ärztlicher Psychotherapeut:innen in die neue Weiterbildung für Psychotherapeut:innen, so auch für die Beibehaltung der Verankerung dieses Gremiums im Heilberufsgesetz.